BBl 1999 5854
Bundesbeschluss betreffend das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Bundesbeschluss Entwurf betreffend das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
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Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Mai 19991, beschliesst:
Art. 1 1 Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
3 Anlässlich der Ratifizierung wird der Bundesrat die Erklärungen zu den Artikeln 22 Absatz 4 und 25 abgeben.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für multilaterale Rechtsvereinheitlichungen (Art. 89 Abs. 3 Bst. c BV).
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