BBl 1999 9101
Bundesbeschluss betreffend das Zusatzprotokoll Nr. 5 zur Revidierten Rheinschifffahrtsakte
Bundesbeschluss Entwurf betreffend das Zusatzprotokoll Nr. 5 zur Revidierten Rheinschifffahrtsakte
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. September 19991, beschliesst:
Art. 1 1 Das Zusatzprotokoll Nr. 5 vom 28. April 19992 zur Revidierten Rheinschifffahrtsakte wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Zusatzprotokoll zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.
10580