BBl 2000 2078
Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)"
Bundesbeschluss Entwurf über die Volksinitiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)»
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Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Prüfung der am 21. April 1999 1 eingereichten Volksinitiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. März 2000 2, beschliesst:
Art. 1 1 Die Volksinitiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet angepasst an die Bundesverfassung vom 18. April 1999:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 118 Abs. 3 3 Der Bund regelt im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Modalitäten der Vermarktung von Arzneimitteln sowie deren Abgabe an Einzelpersonen durch dazu befugte Gesundheitsfachleute; er verhindert und verbietet insbesondere jeden Anreiz zu unzweckmässigem, übermässigem oder missbräuchlichem Arzneimittelkonsum.
Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Volksinitiative abzulehnen.
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