BBl 2001 4801
Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial (Rüstungsprogramm 2001)
Bundesbeschluss Entwurf über die Beschaffung von Rüstungsmaterial (Rüstungsprogramm 2001)
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Juli 20012, beschliesst:
Art. 1 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach der Botschaft vom 3. Juli 2001 (Rüstungsprogramm 2001) wird zugestimmt. 2 Es wird ein Verpflichtungskredit von 980 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
Art. 2 1 Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
2 Die Zahlungskredite für die Beschaffung des Rüstungsmaterials gehen zu Lasten der Rubrik 540.3230.001, Rüstungsmaterial, Gruppe Rüstung.
Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.
Art. 4 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
Anhang (Art. 1 Abs. 2)
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Vorhaben Verpflichtungskredit Fr.
– Luftverteidigung 513 000 000 – Feuerkampf 168 000 000 – Mobilität 166 000 000 – Ausbildung 53 000 000 – Allgemeine Ausrüstung 80 000 000
Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2001 980 000 000