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Bundesbeschluss betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) für die Entgegennahme und Erörterung von Mitteilungen gemäss Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

BBl 2001 964 · Bundesblatt

Vom 6. Nov. 2001

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bbl-ff-ff/2001-964/de/bundesbeschluss-betreffend-die-anerkennung-der-zustandigkeit-des-ausschusses-zur-beseitigung-jeder-form-von-rassendiskriminierung-cerd-fur-die-entgegennahme-und-erorterung-von-mitteilungen-gemass-artikel-14-des-internationalen-ubereinkommens-von-1965-zur-beseitigung-jeder-form-von-rassendiskriminierung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
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Quelle

Daraus hervorgegangener Erlass: Bundesbeschluss betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) für die Entgegennahme und Erörterung von Mitteilungen gemäss Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (AS 2005 85)

Geschäft: Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Internationales Übereinkommen (01.052)

BBl 2001 5949

Bundesbeschluss betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) für die Entgegennahme und Erörterung von Mitteilungen gemäss Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

Bundesbeschluss Entwurf betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) für die Entgegennahme und Erörterung von Mitteilungen gemäss Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. August 20012, beschliesst:

Art. 1 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Kompetenz des Ausschusses zur Entgegennahme und Erörterung individueller Mitteilungen anzuerkennen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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