BBl 2002 7233
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2003–2007
Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2003–2007
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 8 des Bundesbeschlusses vom 10. Oktober 19972 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 20023, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung von Innovation und die Zusammenarbeit im Tourismus wird ein Verpflichtungskredit von höchstens 35 Millionen Franken für die Jahre 2003–2007 bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.