BBl 2004 6693
Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Transplantaten
Bundesgesetz Entwurf über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Transplantaten
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. November 20041, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 22. März 19962 über die Kontrolle von Transplantaten wird wie folgt geändert:
Art. 37 Abs. 4 (neu) 4 Die Geltungsdauer dieses Bundesbeschlusses wird bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Es tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.