BBl 2006 9701
Bundesbeschluss betreffend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008–2011
Bundesbeschluss Entwurf betreffend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008–2011
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 20032 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20063, beschliesst:
Art. 1 1 Für die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008–2011 wird ein Zahlungsrahmen von 6 Millionen Franken bewilligt. 2 Die jährlichen Finanzhilfen betragen höchstens 1,5 Millionen Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.