BBl 2006 5407
Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial (Rüstungsprogramm 2006)
Bundesbeschluss Entwurf über die Beschaffung von Rüstungsmaterial (Rüstungsprogramm 2006)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Mai 20062, beschliesst:
Art. 1 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach der Botschaft vom 24. Mai 2006 (Rüstungsprogramm 2006) wird zugestimmt. 2 Es wird ein Verpflichtungskredit von 1501 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
Art. 2 1 Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
2 Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zu Lasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).
Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.
Art. 4 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 SR 101 2 BB 2006 5347
Rüstungsprogramm 2006. BB
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Vorhaben Verpflichtungskredit Fr.
– Führung und Aufklärung in allen Lagen 550 000 000 – Mobilität 333 000 000 – Waffenwirkung 618 000 000
Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2006 1 501 000 000