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Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Bosnien-Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

BBl 2007 1159 · Bundesblatt

Vom 30. Okt. 2007

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bbl-ff-ff/2007-1159/de/bundesbeschluss-uber-die-genehmigung-des-abkommens-mit-bosnien-herzegowina-uber-die-polizeiliche-zusammenarbeit-bei-der-bekampfung-der-kriminalitat

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Daraus hervorgegangener Erlass: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Bosnien-Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität (AS 2009 1685)

Geschäft: Bekämpfung der Kriminalität. Abkommen mit Bosnien-Herzegowina (07.080)

BBl 2007 7557

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Bosnien-Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Bundesbeschluss Entwurf zur Genehmigung des Abkommens mit Bosnien-Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. September 20072, beschliesst:

Art. 1 1 Das Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bosnien-Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.