BBl 2007 1093
Bundesbeschluss über das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006
Anhang 1 Bundesbeschluss Entwurf über das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 10. Januar 20072 zur Aussenwirtschaftspolitik 2006 enthaltene Botschaft, beschliesst:
Art. 1 1 Das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006 wird genehmigt (Anhang 2). 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.