BBl 2007 171
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien über Soziale Sicherheit
Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien über Soziale Sicherheit
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. November 20062, beschliesst:
Art. 1 1 Das Abkommen vom 15. März 20063 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Bulgarien über Soziale Sicherheit wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.