BBl 2009 1079
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Volksrepublik Bangladesch
Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Volksrepublik Bangladesch
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Januar 20092, beschliesst:
Art. 1 1 Das am 10. Dezember 2007 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.