BBl 2009 5005
Bundesbeschluss über die Weiterführung der Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Flugsicherheitsagentur EASA (Aufnahme der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in den Anhang zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG)
Bundesbeschluss Entwurf über die Weiterführung der Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Flugsicherheitsagentur EASA (Aufnahme der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in den Anhang zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai 20092, beschliesst:
Art. 1 Der Bundesrat wird ermächtigt, einen Beschluss des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz nach Kapitel 5 des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EG3 zu genehmigen, der die Verordnung (EG) Nr. 216/20084 in den Anhang zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG aufnimmt.
Art. 2 Dieser Bundesbeschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.