BBl 2010 6203
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru
Anhang 1 Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. September 20102, beschliesst:
Art. 1
1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
a. Freihandelsabkommen vom 24. Juni und 14. Juli 20103 zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten; b. Abkommen vom 24. Juni und 14. Juli 20104 über die Landwirtschaft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Peru. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.