BBl 2010 6553
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»
vom 1. Oktober 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 23. Februar 20092 eingereichten Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Dezember 20093, beschliesst:
Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 23. Februar 2009 «Für den Schutz vor Waffengewalt» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere für: a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt; b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen; c. das Sportschützenwesen; d. die Jagd; e. das Sammeln von Waffen. 3 Besonders gefährliche Waffen, namentlich Seriefeuerwaffen und Vorderschaftrepetierflinten (Pump Action), dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden. 4 Die Militärgesetzgebung regelt den Gebrauch von Waffen durch die Angehörigen der Armee. Ausserhalb des Militärdienstes werden die Feuerwaffen der Angehörigen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt. Angehörigen der Armee dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen überlassen werden. Das Gesetz regelt die Ausnahmen, namentlich für lizenzierte Sportschützen. 5 Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen.
6 Er unterstützt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen.
7 Er setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass die Verfügbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen eingeschränkt wird.
Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 1. Oktober 2010 Ständerat, 1. Oktober 2010 Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab