BBl 2010 3043
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Schweizer Teilnahme an der internationalen Forschungsinfrastrukturanlage «European XFEL»
Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung der Schweizer Teilnahme an der internationalen Forschungsinfrastrukturanlage «European XFEL»
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. April 20102, beschliesst:
Art. 1 1 Das Übereinkommen vom 30. November 20093 über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, der Bundesrepublik Deutschland als Depositarin des Übereinkommens den Abschluss des schweizerischen Genehmigungsverfahrens zu notifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für den Beitritt zu einer internationalen Organisation nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung.