BBl 2011 865
Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz
N Bundesgesetz Entwurf über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz
Verlängerung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 20101, beschliesst:
I Das Bundesgesetz vom 5. Oktober 20072 über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz wird wie folgt geändert:
Art. 4 Abs. 4 (neu) 4 Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.