BBl 2011 2417
Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die Jahre 2012–2015
C Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die Jahre 2012–2015
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 19552 über Schweiz Tourismus, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 20113, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen an Schweiz Tourismus wird für die Jahre 2012–2015 ein Zahlungsrahmen von 187,3 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.