BBl 2012 441
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 2012–2015
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 2012–2015
vom 19. September 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 19972 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 20113, beschliesst:
Art. 1 1 Für die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus wird ein Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken für die Jahre 2012–2015 bewilligt. 2 Über den Verpflichtungskredit kann eine befristete Stelle finanziert werden.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 31. Mai 2011 Ständerat, 19. September 2011 Der Präsident: Jean-René Germanier Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab