BBl 2012 9065
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013–2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013–2016
A Bundesbeschluss Entwurf über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013–2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013–2016
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20121, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 25. September 20122 über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013–2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013–2016 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 (neu) 3 Aus dem Zahlungsrahmen werden 60 Millionen Franken zweckgebunden zum Ausbau der Energieforschung im ETH-Bereich in den Jahren 2013–2016 (Betrieb und Investitionen) eingesetzt.
Art. 2 Abs. 2 (neu) 2 Die Änderung des Leistungsauftrags gemäss Anhang zur Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20123 wird genehmigt.
II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.