BBl 2012 9067
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in den Jahren 2013–2016
B Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Tätigkeiten der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in den Jahren 2013–2016
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20121, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 20. September 20122 über die Finanzierung der Tätigkeiten der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in den Jahren 2013–2016 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 (neu) 3 Der Gesamtkredit gemäss Absatz 1 wird um 118 Millionen Franken aufgestockt.
Art. 2 Abs. 1bis und 1ter (neu) 1bis Der Verpflichtungskredit gemäss Absatz 1 wird um 118 Millionen Franken erhöht. Die Aufstockung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms «Energie» zweckgebunden für Beiträge an Hochschulen zum Aufbau und Betrieb von Kompetenzzentren sowie für die Projektförderung. 1ter Beim Aufbau und Betrieb von Kompetenzzentren im Bereich der Energieforschung müssen die Eigenleistungen (inklusiv Forschungsmittel) der begünstigten kantonalen Hochschulen mindestens der Höhe der Bundesbeiträge entsprechen.
II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.