BBl 2013 6963
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 20132, beschliesst:
Art. 1 1 Das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 20113 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Der vorliegende Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).