BBl 2015 653
Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2016–2020
9 Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2016–2020
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf die Artikel 11, 16 Absatz 2 Buchstabe b, 19–21 und 27 Absatz 3 Buchstabe a des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. November 20143, beschliesst:
Art. 1 Für die Tätigkeit von Pro Helvetia in den Jahren 2016–2020 wird ein Zahlungsrahmen von 210 900 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.