BBl 2016 7585
"zurückgezogen" Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)»
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)»
vom 30. September 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 15. Mai 20132 eingereichten Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20143, beschliesst:
Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 15. Mai 2013 «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet:
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 89a (neu) Stromeffizienz 1 Der Bund gibt Ziele für substanzielle Verbesserungen der Stromeffizienz vor.
2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die zur Zielerreichung nötigen Massnahmen.
Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung BBl 2016 (Stromeffizienz-Initiative)». BB
II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 94 (neu) 9. Übergangsbestimmung zu Art. 89a (Stromeffizienz) 1 Die Stromeffizienz ist bis 2035 so weit zu steigern, dass der jährliche Stromendverbrauch dannzumal das Niveau von 2011 nicht überschreitet. Der Bundesrat setzt Zwischenziele. 2 Der Bundesrat passt die Obergrenze und die Zwischenziele an, wenn sich gegenüber dem Szenario «Neue Energiepolitik» im Bericht «Grundlagen für die Energiestrategie des Bundesrates; Frühjahr 2011. Aktualisierung der Energieperspektiven 2035 (energiewirtschaftliche Modelle)»5 wesentliche Abweichungen ergeben bezüglich: a. der Bevölkerungsentwicklung; b. Stromanwendungen zum Ersatz fossiler Energieträger, soweit sie die beste verfügbare Technik nutzen.
Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 30. September 2016 Ständerat, 30. September 2016 Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Präsident: Raphaël Comte Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. 5 Bundesamt für Energie (Hg.): Grundlagen für die Energiestrategie des Bundesrates; Frühjahr 2011. Aktualisierung der Energieperspektiven 2035 (energiewirtschaftliche Modelle). Bern, 25. Mai 2011. Abrufbar im Internet unter: www.bfe.admin.ch/energiestrategie2050 > Energiestrategie 2050 (Stand: 9. Juli 2012).