BBl 2016 1937
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»
vom 18. März 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 16. November 20122 eingereichten Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 20133, beschliesst:
Art. 1 1 Die bestehenden Kernkraftwerke sind wie folgt endgültig ausser Betrieb zu nehmen: a. Beznau 1: ein Jahr nach Annahme von Artikel 90 durch Volk und Stände; b. Mühleberg, Beznau 2, Gösgen und Leibstadt: fünfundvierzig Jahre nach deren Inbetriebnahme. 2 Die vorzeitige Ausserbetriebnahme zur Wahrung der nuklearen Sicherheit bleibt vorbehalten.
Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 18. März 2016 Ständerat, 18. März 2016 Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Präsident: Raphaël Comte Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.