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3 – Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2017–2020

BBl 2016 579 · Bundesblatt

Vom 19. Apr. 2016

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bbl-ff-ff/2016-579/de/3-bundesbeschluss-uber-die-finanzierung-von-beitragen-an-die-kantone-fur-ausbildungsbeitrage-in-den-jahren-2017-2020

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 (16.025)

BBl 2016 3349

3 – Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2017–2020

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2017–2020

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20162, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbereich in den Jahren 2017– 2020 wird ein Zahlungsrahmen von 101,9 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.