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Bundesbeschluss über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum

BBl 2018 679 · Bundesblatt

Vom 4. Apr. 2018

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bbl-ff-ff/2018-679/de/bundesbeschluss-uber-die-garantieverpflichtung-gegenuber-der-schweizerischen-nationalbank-fur-ein-darlehen-an-den-treuhandfonds-des-internationalen-wahrungsfonds-fur-armutsbekampfung-und-wachstum

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds (16.066)

BBl 2018 1847

Bundesbeschluss über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum

Bundesbeschluss über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum

vom 14. Juni 2017

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 8 Absatz 2 des Währungshilfegesetzes vom 19. März 20042, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. September 20163, beschliesst:

Art. 1 1 Für die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum wird ein Verpflichtungskredit von 800 Millionen Franken bewilligt. Er umfasst eine Reserve von 113 Millionen für Währungsschwankungen. 2 Zulasten des Verpflichtungskredits können bis zum 31. Dezember 2024 Verpflichtungen eingegangen werden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 28. Februar 2017 Nationalrat, 14. Juni 2017 Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Präsident: Jürg Stahl Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz