BBl 2018 1847
Bundesbeschluss über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum
Bundesbeschluss über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum
vom 14. Juni 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 8 Absatz 2 des Währungshilfegesetzes vom 19. März 20042, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. September 20163, beschliesst:
Art. 1 1 Für die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum wird ein Verpflichtungskredit von 800 Millionen Franken bewilligt. Er umfasst eine Reserve von 113 Millionen für Währungsschwankungen. 2 Zulasten des Verpflichtungskredits können bis zum 31. Dezember 2024 Verpflichtungen eingegangen werden.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 28. Februar 2017 Nationalrat, 14. Juni 2017 Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Präsident: Jürg Stahl Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz