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Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Albanien (Entwurf)

BBl 2019 1509 · Bundesblatt

Vom 25. Juni 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bbl-ff-ff/2019-1509/de/bundesbeschluss-uber-die-einfuhrung-des-automatischen-informationsaustauschs-uber-finanzkonten-mit-albanien-entwurf

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 (19.033)

BBl 2019 4265

Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Albanien (Entwurf)

Bundesbeschluss Entwurf über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Albanien

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 39 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20152 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20143 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 20194, beschliesst:

Art. 1 Der Bundesrat wird ermächtigt, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums der AIA-Vereinbarung mitzuteilen: a. dass die Republik Albanien in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist; b. ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden.

Art. 2 Der Bundesbeschluss vom 6. Dezember 20175 über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019 ist sinngemäss anwendbar.

Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten BBl 2019 mit Albanien. BB

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.