BBl 2021 1246
Bundesbeschluss über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz [Massentierhaltungsinitiative]») (Entwurf)
www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss Entwurf über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz [Massentierhaltungsinitiative]»)
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 17. September 20192 eingereichten Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Mai 20213, beschliesst:
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 1 und 2bis 1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere.
2bis Bei Nutztieren muss das Wohlergehen insbesondere sichergestellt werden durch:
a. tierfreundliche Unterbringung und Pflege; b. regelmässigen Auslauf; c. schonende Schlachtung.