BBl 2021 1583
Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) (Entwurf)
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Bundesgesetz Entwurf über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. Juni 20211, beschliesst:
I Das PUBLICA-Gesetz vom 20. Dezember 20062 wird wie folgt geändert:
Art. 24a Sanierung der Vorsorgewerke der geschlossenen Rentnerbestände 1 Ergibt die versicherungstechnische Überprüfung eines Vorsorgewerks mit einem geschlossenen Rentnerbestand (geschlossenes Vorsorgewerk) eine Unterdeckung im Sinne des BVG3 von 5 oder mehr Prozent, so richtet der Bund dem Vorsorgewerk Sanierungsbeiträge aus, bis die Unterdeckung beseitigt ist. 2 Die Sanierungsbeiträge werden nach Vorliegen der Jahresabschlüsse der einzelnen geschlossenen Vorsorgewerke mit dem darauffolgenden Voranschlag des Bundes beantragt.
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.