BBl 2022 1453
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Entwurf)
(AIG)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 20221,
beschliesst:
I
Das Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 20052 wird wie folgt geändert:
Art. 110 Abs. 43
4 Ergibt der Abgleich der biometrischen Daten der Systeme nach Absatz 1 einen Treffer, so kann die bei fedpol für die Bearbeitung von biometrischen Daten zuständige Dienststelle diesen zur Bestätigung dessen Richtigkeit manuell überprüfen.
II
Das Bundesgesetz vom 13. Juni 20084 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes wird wie folgt geändert:
Art. 16a Abs. 45
4 Ergibt der Abgleich der biometrischen Daten der Systeme nach Absatz 1 einen Treffer, so kann die bei fedpol für die Bearbeitung von biometrischen Daten zuständige Dienststelle diesen zur Bestätigung dessen Richtigkeit manuell überprüfen.
III
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
EntwurfBundesgesetzüber die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration(Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)Änderung vom ...