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Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2024 (Entwurf)

BBl 2024 565 · Bundesblatt

Vom 12. März 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bbl-ff-ff/2024-565/de/bundesbeschluss-uber-die-beschaffung-von-armeematerial-2024-entwurf

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesblatt
Quelle

Geschäft: Armeebotschaft 2024 (24.025)

BBl 2024 565

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2024 (Entwurf)

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Armeebotschaft 2024 des Bundesrates vom 14. Februar 20242,

beschliesst:

Art. 1 Beschaffung

Der Beschaffung von Armeematerial 2024 wird zugestimmt.

Art. 2 Bewilligung von Verpflichtungskrediten

Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:

Mio. Fr.

  1. Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2024

800

  1. Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2024

2000

  1. Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2024

720

Art. 3 Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

Art. 4 Delegation der Spezifikationsbefugnis

Die Spezifikationsbefugnis für die Verpflichtungskredite wird an das VBS delegiert.

Art. 5 Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.