BBl 2024 590
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» (Steuergerechtigkeits-Initiative) (Entwurf)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 8. September 20222 eingereichten Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits‑Initiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 20243,
beschliesst:
Art. 1
Die Volksinitiative vom 8. September 2022 «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 127 Abs. 2bis
Natürliche Personen werden unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert.
Art. 197 Ziff. 124
Übergangsbestimmung zu Art. 127 Abs. 2bis (Zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 127 Absatz 2bis spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.