BBl 2024 902
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025–2028 (Entwurf)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
und auf Artikel 17 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 20142 über die Weiterbildung,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 20243,
beschliesst:
Art. 1 Zahlungsrahmen
Für die Finanzierung von Beiträgen an Organisationen der Weiterbildung und an die Kantone wird für die Beitragsperiode 2025–2028 ein Zahlungsrahmen von 75,7 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Teuerungsannahmen
Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
2025: +1,1 Prozent;
2026: +1,0 Prozent;
2027: +1,0 Prozent;
2028: +1,0 Prozent.
Art. 3 Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.