BBl 2025 1056
Bundesbeschluss über eine Erweiterung der Verwendung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr zugunsten der Beschaffung von Betriebsmitteln für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge (Entwurf)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
und auf Artikel 19 des Bundesgesetzes vom 22. März 19852 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats vom 10. Februar 20253
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …4,
beschliesst:
Art. 1
Der am 15. Dezember 20105 bewilligte und am 17. Dezember 20206 verlängerte Rahmenkredit von 11 Milliarden Franken für Bürgschaften des Bundes für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr wird erweitert für Bürgschaften des Bundes zur Beschaffung von Betriebsmitteln für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge auf Eisenbahnen.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.