BBl 2026 106
Parlamentarische Initiative. Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft haben. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 31. Oktober 2025. Stellungnahme des Bundesrates
1 Ausgangslage
Am 18. Juni 2021 hat alt Nationalrätin Stefania Prezioso Batou die parlamentarische Initiative (pa. Iv.) 21.472 «Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft haben» eingereicht. Die pa. Iv. verlangt, die Sanktionen gegen die Schweizerinnen und Schweizer, die während des Zweiten Weltkrieges in der französischen Résistance gekämpft haben, aufzuheben. Die Initiantin bezog sich dabei auf die bereits erfolgte Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus mit dem Bundesgesetz vom 20. Juni 20031 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus sowie die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg mit dem Bundesgesetz vom 20. März 20092 über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg und wies auf die zwischenzeitlich erfolgte Schliessung der Wissenslücken zu den Freiwilligen in der französischen Résistance hin.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) nahm am 29. Oktober 2021 eine Vorprüfung vor. Sie beschloss mit 16 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung, der pa. Iv. Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 21. Januar 2022 mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. In der Folge hat Ständerätin Lisa Mazzone ihre gleichlautende pa. Iv. 21.465 zurückgezogen.
Die RK-N hat daraufhin mit Unterstützung des Bundesamtes für Justiz einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Die Kommission hat dazu drei Expertinnen und Experten angehört. Am 31. Oktober 2025 hat sie den Gesetzesentwurf mit 16 zu 9 Stimmen angenommen.
Die Vorlage geht über die ursprüngliche Forderung der pa. Iv. hinaus: Der Geltungsbereich des Entwurfs erfasst nicht nur die Unterstützerinnen und Unterstützer der französischen Résistance, sondern auch die Freiwilligen im italienischen Widerstand während des Zweiten Weltkriegs.
Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage ab und beantragt, nicht darauf einzutreten.
2 Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat schliesst sich der Gesetzesvorlage der RK-N an. Er bestätigt damit die Haltung, die er bereits in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 20023 zur pa. Iv. 99.464 «Rehabilitierung der Flüchtlingsretter und der Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus» sowie in seiner Stellungnahme vom 26. November 20084 zur pa. Iv. 06.461 «Rehabilitierung der Schweizer Spanienfreiwilligen» eingenommen hat.
Die im Bericht der RK-N zitierten Forschungsarbeiten der Geschichtswissenschaften konnten offene Fragen bezüglich der Résistance-Freiwilligen im Zweiten Weltkrieg klären. Auch wird aufgezeigt, dass die Situation der Schweizer Freiwilligen im italienischen Widerstand gegen den Faschismus wissenschaftlich untersucht wurde. Der Bundesrat stellt fest, dass für die Handlungen im französischen und italienischen Widerstand – anders als für die Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg – nicht zwingend politische Motive im Vordergrund standen.5 Der Bundesrat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für die RK‑N die Beweggründe der Freiwilligen vorliegend eine untergeordnete Rolle spielen und sie die rückblickende Bewertung im Lichte der heutigen demokratischen und historischen Einsichten als entscheidend erachtet.6 Dieser Beurteilung schliesst sich der Bundesrat an, da sich auch durch historische Forschung kaum je eindeutig feststellen lässt, was die Beweggründe für eine Handlung waren.
Folgende Punkte sollen hervorgehoben werden:
Die Urteile und Entscheide gegen Personen, welche die französische Résistance oder den italienischen Widerstand während des Zweiten Weltkriegs unterstützt haben, erfolgten damals rechtmässig. Mit der Rehabilitierung wird das in Artikel 94 des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 19277 festgehaltene Verbot des fremden Militärdienstes nicht in Frage gestellt oder neu gewertet. Die Vorlage beinhaltet somit auch keine Kritik am Verhalten der damaligen Behörden, sondern bringt zum Ausdruck, dass sich die damaligen Urteile nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden decken. Die damaligen Widerstandshandlungen verdienen im Lichte der heutigen demokratischen Grundauffassung und des heutigen geschichtlichen Verständnisses jener Zeit Anerkennung. Mit der Vorlage wird der Einsatz für Freiheit und Demokratie gewürdigt.
Der Bundesrat teilt weiter die Ansicht, dass die Vorlage auch die Freiwilligen im italienischen Widerstand erfassen soll. Dies trägt dem Einsatz für Freiheit und Demokratie Rechnung, den auch diese Personen geleistet haben.
Die Rehabilitierung von Gesetzes wegen ist verhältnismässig, weil sie zeitlich rasch und ohne grossen Aufwand umsetzbar ist. Gleich wie mit dem Bundesgesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg wird auf die Möglichkeit verzichtet, mit einem Gesuch individuell-konkrete Verfügungen zu verlangen. Zudem werden, wie bereits bei den beiden geltenden Gesetzes aus den Jahren 2003 und 2009, keine finanziellen Entschädigungen entrichtet.
3 Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, dem Entwurf der RK-N zuzustimmen.