Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit der Corona Erwerbsersatzentschädigung (WBG-CORONA); gültig ab 03.04.2020, Stand 18.01.2021
2.1 Geldbestellungen für das ordentliche Geschäft
Für alle Zahlungen ausserhalb der Corona Erwerbsersatzentschädigung findet die Geldbestellung wie bisher statt. Die einzige Änderung ist, dass im Feld "Kommentar" bei der Geldbestellung in der gesicherten Applikation ZAS der Kommentar "1. Säule" angebracht werden muss.
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1. Säule
2.2 Geldbestellung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung (CEE)
Die Geldversorgung funktioniert exakt auf dem gleichen Kanal wie die bisherige Geldbestellung. Da im Hintergrund die Finanzierung aus einer anderen Quelle kommt, müssen die Kassen in der "gesicherten Applikation ZAS" dazu eine separate Geldbestellung machen. Als Kommentar muss dabei zwingend "CORONA" erfasst werden
CORONA
Die Geldbestellung muss auf das gleiche (Post-) Konto erfolgen wie die übrigen Geldbestellungen. Sie ist aber nicht im Kontokorrent ZAS (200.2100) zu erfassen, sondern im neu eingeführten, separaten Kontokorrent ZAS CORONA (200.2101) abzubilden. Buchung: 100.10xx an 200.2101 EDI BSV | Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit
Zu beachten ist dabei der Hinweis im Kapitel 6. Abschlussbuchungen.
Es braucht keine Forecast-Meldungen, die ZAS ist liquide genug.
2.3 Zeitpunkt für die Geldbestellung
Geldbestellungen müssen am Vortag des benötigten Valuta-Datums erfolgen. Express Bestellungen mit Valuta am gleichen Tag müssen die Ausnahme bilden und sind bis
14.00 Uhr zu übermitteln. Diese gewohnten Regelungen
gelten sowohl für die Geldbestellungen für das ordentliche Geschäft als auch für die CEE. Durch die Erhöhung des Sockelbetrags gemäss Rz 1401 erhöht sich die Flexibilität für die Erfassung von Zahlungsaufträgen nach 14.00 Uhr.
1206.1 Geldbestellungen am Monatsende für die Corona-Erwerbs- 1/21 ersatzentschädigung: Expressbestellungen am letzten Arbeitstag eines Monats sowie Geldbestellungen am zweitletzten Arbeitstag des Monats nach 14.00 Uhr für den nächsten Tag sind nicht erlaubt. Das bedeutet, dass jeweils am zweitletzten Arbeitstag die letzte Geldbestellung um 14.00 Uhr gemeldet sein muss.
3. Geldablieferung
3.1 Geldablieferung für das ordentliche Geschäft
Die Geldablieferung für das ordentliche Geschäft wird wie bisher vorgenommen und in der gesicherten Applikation ZAS angemeldet. Zu beachten ist lediglich die Anpassung des Sockelbetrags.
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3.2 Nicht zustellbare Zahlungen Corona Erwerbsersatzentschädigung
Es finden keine Geldablieferungen für die Corona Erwerbsersatzentschädigungen statt, ausser sie werden explizit durch das BSV angeordnet.
Damit zwischen den Geldbestellungen für das ordentliche Geschäft und denjenigen für die Corona Erwerbsersatzentschädigung keine Vermischung stattfindet, darf auch bei nicht zustellbaren Zahlungen keine Geldablieferung von "Corona-Geld" stattfinden.
Das separate Kontokorrent ZAS CORONA wird erst bei Einstellung der Notstandsmassnahmen ausgeglichen. Da die Verjährung erst nach 5 Jahren eintritt, wird das Konto noch mindestens 5 Jahre in Gebrauch sein. Es wird zu gegebener Zeit eine separate Weisung erteilt. Das bedeutet, dass für den Bereich Corona Erwerbsersatzentschädigung immer nur Geld bestellt, aber nie welches abgeliefert wird. Wurde zu viel bestellt, dann erfolgt keine Rückübertragung, sondern das Geld wird bis zur nächsten Auszahlung behalten.
4. Sockelbetrag
Der Sockelbetrag gemäss Rz 1003 WBG wird von CHF 100'000 auf CHF 2 Mio. erhöht. Die Kassen können zur Erhöhung des Geldbestandes eine Geldanforderung mit dem Stichwort "Corona" machen. Durch den höheren Sockelbetrag erhalten die Kassen die Möglichkeit, auch nach der ordentlichen Geldbestellung bis zum Feierabend noch Zahlungsaufträge für den nächsten Tag zu generieren und Zwischenfinanzierungen gemäss
vorzunehmen.
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5. Kontenplan
Die für die Corona Erwerbsersatzentschädigung notwendigen, zusätzlichen Konten sind im Anhang aufgeführt.
6. Abschlussbuchungen
Beim Abschluss der monatlichen Betriebsrechnung muss das Resultat des Rechnungskreises 218 dem Corona ZAS Kontokorrent (Konto 200.2101) belastet werden. Dies kann in einer manuellen Buchung erfolgen oder programmiert werden.
Buchungen: Betriebsertrag 218.3900 an 200.2101 Betriebsaufwand 200.2101 an 218.490
Die restlichen Buchungen richten sich nach dem Anhang 2
WBG.
Teil 2 Eintragung ins individuelle Konto (IK)
1. Eintrag IK - Abrechnungsnummer
Bei Direktauszahlungen von Corona Erwerbsersatzentschädigungen wird der Eintrag analog zum Eintrag der Mutterschaftsentschädigung vorgenommen. Es ist jedoch die Abrechnungsnummer 55555555555 (5-er Zahlenreihe) zu verwenden.
Die Bezeichnung der Einkommen lautet: DE: Corona Erwerbsersatzentschädigung FR: Allocation pour perte de gain en cas de Corona IT: Indennità di perdita di guadagno Corona EN: Corona Compensation Payment
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Teil 3 Entschädigung der Kassen
1. Entschädigung für die Durchführungskosten
Die Kassen werden für die Durchführung der Corona Er- 1/21 werbsersatzentschädigung entschädigt werden. Die Festsetzung muss pro Abrechnungsperiode konkret definiert werden und wird in Zusammenarbeit mit Kassenvertretern ermittelt und separat kommuniziert.
Bis die jeweilige Entschädigung definiert und ausgerichtet 1/21 wird, erhalten die Kassen das Recht, die Kosten durch den erhöhten Sockelbetrag vorauszufinanzieren. Es ist daher erlaubt, dass der Rk 9 eine Schuld gegenüber dem Rk 1 ausweist.
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Die vorliegenden Weisungen treten am 03. April 2020 in Kraft. Sie gelten bis auf Widerruf.
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Anhang 1: Kontenplan
Konto Konto Bezeichnung Beschreibung
200.1165 Rückerstattungsforderungen
Corona-Erwerbsersatzentschädigungen (Rk 218)
200.2101 Kontokorrent Zentrale Aus- Konto für Verbuchung des Geldeingangs
gleichsstelle - Corona Corona von der ZAS (Gegenkonto: 100.1011) sowie Konto für die Verbuchung des Abschlusses der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegenkonten: 218.3900/218.4900) 218.3056 Entschädigung für AN in ar- Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitnehbeitgeberähnlicher Stellung mer in arbeitgeberähnlicher Stellung (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3057 Entschädigung für gefährdete Erwerbsausfall Entschädigung für gefährdete
AN Arbeitnehmer (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3058 Entschädigung für gefährdete Erwerbsausfall Entschädigung für gefährdete
SE Selbständigerwerbende (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3091 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitnehung Arbeitnehmer mer infolge Ausfall der Fremdbetreuung (Gegenkonto 200.1101/200.2111) 218.3092 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständiung SE gerwerbende infolge Ausfall der Fremdbetreuung (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3093 Entschädigung Quarantäne Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-
Arbeitnehmer mer infolge Quarantäne (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3094 Entschädigung Quarantäne Erwerbsausfall Entschädigung für SE infolge
SE Quarantäne (Gegenkonto 200.1101/200.2111) 218.3095 Entschädigung Zwangs- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständischliessung SE gerwerbende infolge Betriebsschliessung (Gegenkonto 200.1101/200.2111) 218.3096 Entschädigung für SE Veran- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständistaltungsverbot gerwerbende infolge Veranstaltungsverbot (Gegenkonto 200.1101/200.2111) 218.3097 Entschädigung für SE Härte- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständifälle gerwerbende Härtefälle (Gegenkonto 200.1101/200.2111) 218.3098 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung Kinderbetreuung Intensivpflege / Sonder- ung Eltern Minderjähriger / Sonderschule schule - AN - Arbeitnehmer (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
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218.3099 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung Kinderbetreuung Intensivpflege / Sonder- ung Eltern Minderjährigen / Sonderschule - schule – SE SE (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3280 Parteientschädigungen, Gerichtskosten
218.3290 Posttaxen gemäss Rz 6005
KSPF 218.3330 Abschreibung Rückerstat- Abschreibungen von uneinbringlichen Rückertungsforderungen Leist. stattungsforderungen CE
218.3370 Erlass Rückerstattungsforde- Erlass von Rückerstattungsforderungen auf
rungen Leist. dem Konto 200.1165
218.3400 Beitragsanteile Arbeitgeber Beitragsanteil AHV/IV/EO/ALV
218.3500 Kostenentschädigungen Durchführungskosten der AK (Gegenkonto
910.6354)
218.3610 Verzugszinsen auf Leistungen Verzugszinsen auf verspätete Leistungsauszahlungen
218.4650 Nachzahlung abgeschriebener
Rückerstattungsforderungen
218.4676 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung für AN in arbeitgeberähnlicher Stellung
218.4677 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung für gefährdete AN
218.4678 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung für gefährdete SE
218.4691 Rückforderungen Kinderbe- Gegenkonto 200.1165
treuung AN
218.4692 Rückforderungen Kinderbe- Gegenkonto 200.1165
treuung SE
218.4693 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung Quarantäne AN
218.4694 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung Quarantäne SE
218.4695 Rückforderung Zwangs- Gegenkonto 200.1165
schliessung SE
218.4696 Rückforderung Entschäd. Ver- Gegenkonto 200.1165
anstaltungsverbot
218.4697 Rückforderung Entschäd. SE Gegenkonto 200.1165
Härtefälle
218.4698 Rückforderung Kinderbetreu- Gegenkonto 200.1165
ung Intensivpflege / Sonderschule - Arbeitnehmer
218.4699 Rückforderung Kinderbetreu- Gegenkonto 200.1165
ung Intensivpflege / Sonderschule - SE
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218.3900 Übertrag zu Gunsten Konto- Konten für die monatlichen Abschlussbuchunkorrent ZAS - Corona gen der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegenkonto: 200.2101) 218.4900 Übertrag zu Lasten Kontokor- Konten für die monatlichen Abschlussbuchunrent ZAS - Corona gen der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegenkonto: 200.2101)
910.6354 Verwaltungskostenvergütung
Corona
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