Empfehlung zur Vergütung der Kosten von Masken zum Schutz vor dem Coronavirus in den EL
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
08.07.2020
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 428
Empfehlung zur Vergütung der Kosten von Masken zum Schutz vor dem Coronavirus in den EL
Ausgangslage Der Bundesrat hat angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli 2020, eine Maskenpflicht in der Schweiz einzuführen.
Empfehlung: Masken vergüten über Krankheits- und Behinderungskosten Aufgrund des neu eingeführten Maskenobligatoriums im öffentlichen Verkehr empfiehlt das BSV den EL-Stellen, EL-beziehenden Personen die Masken im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten zu vergüten und die Modalitäten zur Vergütung zu entscheiden (gemäss Antrag, Pauschale, gegen Quittung etc.). Diese Vergütung betrifft vor allem Personen, die zuhause leben. Es ist uns bewusst, dass die Vergütung von Krankheitskosten in der Kompetenz der Kantone liegt, weshalb es sich bei dieser EL-Mitteilung lediglich um eine Empfehlung handelt. Damit die EL-beziehenden Personen über eine allfällige Vergütung informiert sind, empfehlen wir, die betroffenen Personen entsprechend zu informieren.
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