Einführung Negativzinsen bei AHV-Ausgleichskassen ab 01.09.2021
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
26.04.2021
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 434
PostFinance: Einführung Negativzinsen bei AHV-Ausgleichskassen ab 01.09.2021
Die PostFinance muss der Schweizerischen Nationalbank auf den bei ihr verwalteten Geldbeständen einen Negativzins entrichten. Bisher hat die PostFinance die Postkonten der ersten Säule vor einer Weitergabe dieses Negativzinses verschont und den entsprechenden Zins selber getragen.
Aufgrund des weiterhin anhaltenden Negativzinsumfelds, kombiniert mit dem Verbot der Kreditvergabe und den Gewinnvorgaben des Bundesrates sowie den in den letzten zwei Jahren signifikant angestiegenen Geldbeständen bei den Ausgleichskassen (+ CHF 400 Mio. innert Jahresfrist), sieht sich PostFinance nicht mehr in der Lage diese generelle Subvention zu leisten.
Die PostFinance hat das BSV und die ZAS informiert, dass sie deshalb gezwungen ist, per 01.09.2021 Negativzinsen auf den Postkonten der AHV-Ausgleichskassen einzuführen. Sie bekennt sich aber weiterhin dazu, die AHV/IV/EO-Gelder sowie die Gelder des Bundes wie z.B. Vorschüsse für die Ausrichtung von Überbrückungsleistungen von diesem Negativzins auszunehmen. Für die Gelder, die für die operative Umsetzung der übertragenen Aufgaben notwendig sind, wird ein reduzierter Zinssatz zur Anwendung gelangen. Für operativ nicht notwendige Geldreserven auf den Postkonten wird der volle Zinssatz verrechnet.
Erläuterungen zu den Schwellenwerten finden Sie in der Beilage. Die PostFinance wird in den nächsten Wochen mit jeder Ausgleichskasse direkt Kontakt aufnehmen, um diese Werte zu erklären und festzulegen. Bereits bekannt ist, dass der Schwellenwert 1 mindestens den für die Geldablieferung relevanten Sockelbetrag von CHF 2 Mio. umfasst und abhängig von der konkreten Situation bzw. dem Beitragsvolumen der Kasse auf maximal CHF 15 Mio. erhöht werden kann.
Die PostFinance ist zurzeit in Zusammenarbeit mit dem BSV und der ZAS daran, Optimierungen im Prozess der Geldablieferungen zu untersuchen, damit die Ausgleichskassen die einkassierten Beiträge möglichst zeitnah an die ZAS überweisen können. Auch die Vorgaben zur Verbuchung der Negativzinsen müssen noch ausgearbeitet werden. Die Resultate dieser Abklärungen werden mit Kassenvertretern aus der Kommission Aufsicht und Organisation besprochen und die entsprechenden Weisungsänderungen im Anschluss so bald als möglich kommuniziert werden.
Die Ausgleichskassen werden von den Herren Marc Perren und Kurt Ruchti von der PostFinance kontaktiert werden.
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 90 01, Fax +41 58 464 15 88 www.bsv.admin.ch
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 434
Beilage: Mitteilung PostFinance
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater der PostFinance.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Beatrix Guillet, Fachspezialistin, beatrix.guillet@bsv.admin.ch – 058/464 07 43
Anpassung der Preiskonditionen Für PostFinance, wie auch für andere Schweizer der zweite Schwellenwert nur für Kassen mit einem Banken, ist die Zinsmarge die Haupteinnahmequelle. durchschnittlichen Vermögen von mehr als Wir verwenden die Marge auf unseren Kunden 2,5 Millionen im Jahr 2020 angewendet. Kassen geldern zur Deckung der Betriebskosten des mit einem geringeren Durchschnittsvermögen Zahlungsverkehrs. Dadurch konnten wir Ihnen erhalten nur einen Schwellenwert. seit der Eröffnung Ihrer Beziehung mit PostFinance fast sämtliche Bankgeschäfte kostenlos anbieten. Die Guthabengebühr wird jeweils am letzten Tag des Wir verstehen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs Folgemonats Ihrem Konto belastet. als eine unserer Kernkompetenzen und Hauptaufgaben und schaffen Rahmenbedingungen, die Ihnen einen reibungslosen Ablauf ihres Zahlungsverkehrs Das neue Modell ermöglichen.
Seit dem 22. Januar 2015 hält die Schweizerische Oberhalb des individuellen Nationalbank (SNB) ihren Leitzins konstant bei
Schwellenwert 2 –0,75% Schwellenwertes liegt der –0.75%. Die anhaltenden Negativzinsen in Kombi Marktsatz derzeit bei –0,75%. nation mit dem Verbot der Kreditvergabe haben den Druck auf unsere Zinserträge in den letzten Jahren deutlich erhöht. Entsprechend sind wir gezwungen, unser Negativzinsmodell zu verschärfen. Mit dieser Massnahme streben wir keine Gewinnmaximierung an, sondern lediglich eine Deckung Bis zu einem individuellen unserer Kosten. Die Verschärfung sieht vor, die –0,30% Schwellenwert, Liquidität bis zu einem bestimmten Schwellenwert Negativzinsen von –0,30%. zu einem individuellen (branchen-/unternehmensspezifischen) Zinssatz, und darüber hinaus zu Marktkonditionen (aktuell –0.75%) zu bepreisen.
Schwellenwert 1 Da wir uns der Auswirkungen einer solchen Änderung auf Ihr Geschäft bewusst sind, haben wir be 0% Liquiditätsbasis der ersten schlossen, das Negativzinsmodell für die Ausgleichs Säule zu 0%. kassen anzupassen und eine freie Liquiditätsbasis zu 0% Zinsen anzubieten. Diese Liquiditätsbasis orientiert sich an den Liquiditätsmanagementrichtlinien der Ausgleichskassen und soll den freien Zugang zu Liquidität der ersten Säule ermöglichen, Damit Sie Ihre Freigrenze sowie das gesamte Cashdie nicht an die Zentrale Ausgleichsstelle oder den Management optimal verwalten können, bieten Ausgleichsfonds (Compenswiss) übertragen wurde. wir diverse Steuerungsmöglichkeiten an. So können wir sowohl die Buchungsfrequenz Ihrer ESR-Ein Wir werden deshalb ab 1. September 2021 die gänge als auch die Auslieferungszeitpunkte Ihrer Negativzinskonditionen der Kassen nach dem unten ESR-Detailavisierungen anpassen. Dies garantiert stehenden Modell anpassen. Dazu gehören zwei Ihnen untertägige Buchungs- und Avisierungs Schwellenwerte. Den ersten Schwellenwert haben eingänge. wir gemeinsam mit dem BSV und der zentralen Ausgleichsstelle definiert. Er deckt die Höhe der Des Weiteren bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Liquidität in der ersten Säule ab. Den zweiten an fünf Zeitpunkten pro Tag eine automatische Schwellenwert haben wir individuell errechnet, Überweisung auszuführen. und zwar unter anderem auf der Grundlage des durchschnittlichen Vermögens der Rechtsgemein Wir bedauern diese Situation, sehen uns aktuell schaft in den letzten zwölf Monaten. Der Zins aber leider nicht mehr in der Lage, die Kosten für
2021-041 de 04.2021 PF von –0.30% für diese Liquidität ist derselbe, der Ihre Liquidität vollständig zu subventionieren, auch anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie wir das in den vergangenen fünf Jahren getan für ihre Guthaben verrechnet wird. Zudem wird haben.
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