Wegleitung zum Versichertenregister (WL-VR) (Gültig ab 01.01.2024; Stand: 01.02.2027)
1.1 Zweck des Versichertenregisters (VR) der Ausgleichskassen
(AK)
Das Versichertenregister bei den AK nimmt folgende Aufgaben wahr:
Führen und Verwalten der bei der AK angemeldeten Versicherten
Eintragen der gemeldeten Einkommen der Versicherten auf den IK
Grundlage für die Meldung der Einkommen an die ZAS und andere Stellen.
1.2 Zweck des Versichertenregisters der zentralen Ausgleichsstelle
(ZAS)
Das VR nimmt folgende Aufgaben wahr:
Monopol für die ganze Schweiz bei der Zuteilung der AHV-Nummern
Verzeichnung der AK, bei denen einzelne Versicherte Beiträge entrichtet haben
Gewährleistung des Zusammenrufs der bei der Rentenfestsetzung im Versicherungsfall benötigten IK des Versicherten.
1.3 Inhalt des VR
Die ZAS führt ein zentrales Versichertenregister mit den folgenden Angaben zu einer versicherten Person (vgl. Art 133bis AHVV):
AHV-Nummer
Familienname
Ledigenname
Vornamen
Geschlecht
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Familiennamen und Vornamen der Eltern
Todesdatum.
1.4 Rolle und Aufgaben des BSV für den Datenaustausch im Bereich VA/IK
Der Bundesrat regelt den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten unter den schweizerischen Versicherungsträgern und zwischen diesen und den Bundesbehörden. Die Bestimmungen über die Datenbekanntgabe in den einzelnen Sozialversicherungsgesetzen bleiben vorbehalten (vgl. Art. 76a Abs. 1 ATSG).
Der Bundesrat kann die Regelung des elektronischen Austausches den Aufsichtsbehörden übertragen (vgl. Art. 76a Abs. 2 ATSG).
Die Aufsichtsbehörde der jeweiligen Sozialversicherung kann das Format und den Kanal der elektronischen Datenübertragung zwischen den Versicherungsträgern und den Bundesbehörden regeln. Sie berücksichtigt dabei aktuelle anerkannte Standards (vgl. Art. 18a ATSV).
Der Datenaustausch wird über die Sedex-Plattform standardisiert übertragen (Weisungen elektronische Datenaustauschplattform (DAP) der AHV-Ausgleichskassen und IV- Stellen 318.106.07) und durch den AHV-Ausgleichsfonds finanziert (Art. 95 Abs. 3 Bst. a AHVG).
1.5 Rolle und Aufgaben der ZAS für die Führung eines zentralen
Versichertenregisters und den Datenaustausch im Bereich
Die Zentrale Ausgleichsstelle führt ein zentrales Versichertenregister mit dem Zweck: a. den versicherten Personen eine AHV-Nummer nach Artikel 50c zuzuweisen; b. sicherzustellen, dass im Rentenfall alle individuellen Konten einer Person berücksichtigt werden (vgl. Art. 49d Abs. 1 AHVG).
Sie erfasst darin: a. die Versicherten und deren AHV-Nummer; b. die Ausgleichskassen, die für eine versicherte Person ein individuelles Konto führen; c. die ausländischen Versichertennummern, die für die Durchführung internationaler Sozialversicherungsabkommen notwendig sind (vgl. Art. 49d Abs. 2 AHVG).
Sie stellt den Stellen nach den Artikeln 50b Absatz 1 und 153c Absatz 1 die erforderlichen Daten zur Verfügung (vgl. Art. 49d Abs. 3 AHVG).
Die ZAS ist zuständig für die Zuweisung der AHV-Nummer (vgl. Art. 133 bis 425 AHVV).
Die ZAS führt ein zentrales Versichertenregister, worin die den Versicherten zugewiesenen AHV-Nummern, die ausländischen Versichertennummern, die für die Durchführung internationaler Sozialversicherungsabkommen notwendig sind, und die AK, die für eine versicherte Person ein IK führen, erfasst sind (vgl. Art. 71 Abs. 4 AHVG).
Die ZAS sorgt dafür, dass bei Eintritt eines Rentenfalles alle IK der versicherten Person berücksichtigt werden.
Der ZAS obliegen die folgenden Aufgaben2 (vgl. Art. 174 AHVV):
der Zusammenruf der IK eines Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalles.
die Auswertung der Meldungen gemäss Art. 140 Abs. 2 AHVV sowie des Leistungsregisters im Auftrag und nach den Bedürfnissen des Bundesamtes.
Entgegennahme der Todesfallmeldungen der Zivilstandesämter und Weiterleitung an die AK, soweit die Meldungen Leistungsbezüger betreffen, die im zentralen Register vermerkt sind.
der Datenabgleich nach Art. 93 AHVG.
Die ZAS gleicht die vom SECO bis am 31. März des der Abrechnungsperiode folgenden Jahres gelieferten Daten der Arbeitslosenversicherung mit den von den AK gelieferten Daten ab. Sie liefert dem SECO die aus dem Abgleich resultierenden Daten im auf die Abrechnungsperiode folgenden Jahr monatlich, erstmals bis am 15. April und letztmals bis am 15. November (vgl. Art.93bis AHVG).
Wer Personendaten bearbeitet, muss sich über deren Richtigkeit vergewissern. Es müssen alle angemessenen Massnahmen getroffen werden, damit die Daten berichtigt, gelöscht oder vernichtet werden, die im Hinblick auf den Zweck ihrer Beschaffung oder Bearbeitung unrichtig oder unvollständig sind (vgl. Art. 6 Abs. 5 DSG).
Davon ausgenommen sind die in Artikel 71 AHVG sowie in den Artikeln 133bis, 134ter–134quinquies, 149, 154 und 171
der AHV- Verordnung genannten Aufgaben
1.6 Rolle und Aufgaben der AK für den Datenaustausch im Bereich
Jede AK führt unter der AHV-Nummer der versicherten Person ein individuelles Konto über die Erwerbseinkommen, für die ihr die Beiträge entrichtet worden sind (vgl. Art 137 AHVV).
Erstellen und Abgabe von Kontoauszügen (vgl. Art. 141 AHVV): Der Versicherte hat das Recht, bei jeder AK, die für ihn ein IK führt, einen Auszug über die darin gemachten Eintragungen unter Angabe allfälliger Arbeitgeber zu verlangen. Der Kontoauszug wird unentgeltlich abgegeben. Der Versicherte kann überdies bei der für den Beitragsbezug zuständigen oder einer andern AK Auszüge aus sämtlichen bei den einzelnen AK für ihn geführten IK verlangen. Versicherte im Ausland richten ihr Gesuch an die SAK. Versicherte können innert 30 Tagen seit Zustellung des Kontenauszuges bei der AK eine Berichtigung verlangen. Die AK entscheidet mit Verfügung.
Aufgaben der auftraggebenden AK bei der Einkommensteilung bei Scheidung (vgl. Art. Die AK, welche das Gesuch um Vornahme der Einkommensteilung bei Scheidung entgegennimmt (auftraggebende AK), beauftragt sämtliche AK, welche IK der Ehegatten führen (beteiligte AK), die Einkommen während der Ehejahre aufzuteilen. Sie teilt den beteiligten AK mit, für welche Jahre die Einkommensteilung vorgenommen werden muss. Nach Abschluss des Verfahrens zur Einkommensteilung stellt die auftraggebende AK jedem Ehegatten eine Übersicht über seine individuellen Konten zu.
Datenbekanntgabe an andere mit der Durchführung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung dieses Gesetzes betrauten Organen, wenn die Daten für die Erfüllung der ihnen nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben erforderlich sind
Datenbekanntgabe an Organe der Bundesstatistik nach dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (vgl. Art 50a Abs. c AHVG und Art. 140 Abs. 2 AHVV) 3
Die Rz 1509 gilt auch für die AK.
1.7 Organisationsstruktur für den Betrieb des VR und des UPI-Registers der ZAS
Noch in Erarbeitung
Für die IK-Statistik gibt es zwei unterschiedliche Lieferungen: 1) an das BFS und 2) an die ZAS. Es wurde in der
Vergangenheit darüber diskutiert, diese beiden Datenflüsse zu vereinen, aber bisher fanden sich dazu keine Ressourcen. Deshalb bleiben die beiden separaten und leicht unterschiedlichen Datenflüsse bestehen. Die ZAS braucht diese Daten z.B. im Rahmen von AHVG Art. 93 bis.
Grundsätze und Struktur
2.1 Grundsätze
Für die Meldung und Verarbeitung der Daten sowie für die Erläuterung der Inhaltsangaben sind die Bestimmungen der WL VA/IK (Dok. 318.106.02) massgebend.
Der Aufbau der Wegleitung Versichertenregister folgt dem nachfolgenden Schema. Mit der Version mit Gültigkeit per 01.04.2025 wurden die Use Cases gemäss Kapitel 2.6, Anwendungsfälle Bereich «Versicherte verwalten» und gemäss Kapitel 2.8, Anwendungsfälle Bereich «Versicherungsausweis» durch Webservices nach eCH ersetzt. Dies ist in Abbildung 1 nicht explizit ersichtlich.
Mit der Version mit Gültigkeit per 1.2.2027 wurden zusätzliche Kommunikationsprozesse für die Synchronisation der IK-Buchungen mit dem Versichertenregister hinzugefügt. Die tangierten Use Cases wurden entsprechend ergänzt. Für die Beschreibung der Datenfelder, XSD-Schemas und weitere technische Details sei auf die Beschreibungen der Detailspezifikationen verwiesen (2.11.6, UC35 – Synchronisierung der IK-Buchung mit dem VR). Dies ist in Abbildung 1 nicht explizit ersichtlich.
Abbildung 1: Aufbau WL VR
2.2 Übersicht der Anwendungsfälle
Versicherte verwalten (UPI) IK-Auszug einfordern IK zusammenrufen (ZIK)
- AHV-Nummer suchen 50 - IK-Auszug einfordern 70 - ZIK beantragen
- Neuen Versicherten erstellen Danach: UC70/71/72 und UC32 71 - ZIK Antrag bestätigen
- Daten des Versicherten ändern 51 - IK-Auszug zusammenstellen 72 - ZIK beauftragen
- Versicherte verketten 73 - ZIK ausführen
- Versicherte entketten 32 - IK-Meldung plausibilisieren
- Versicherte verwalten Kassenwechsel IK Berichtigungen durchführen Direkter IK-Abruf vom VR mit IK-Query
- Kassenwechsel beantragen 52 - Berichtigungsbegehren einreichen 74 - IK-Daten abfragen
- ZIK Antrag Kassenwechsel bestätigen 53 - Berichtigungsbegehren prüfen 75 - IK-Daten zusammenstellen und an die AK sen- Danach: UC72/73/32 54 - Berichtigung vornehmen den Situativ: UC30ff Versicherungsausweis ausstellen (UPI) Splitting durchführen ZIK stornieren
- Versicherungsausweis erstellen 60 - Splitting beantragen 77 - ZIK Storno beantragen
- Erstellung Versicherungsausweis bestätigen 61 - Splitting Antrag bestätigen 78 - ZIK Storno beauftragen
- Splitting beauftragen 79 - ZIK Storno ausführen
- Splitting ausführen
- IK-Meldung plausibilisieren Individuelles Konto (IK) eröffnen Splitting Storno ausführen IK-Statistik
- IK-Eröffnung beantragen 64 - Splitting Storno beantragen 80 - IK-Statistik Meldung
- IK-Eröffnung bewilligen 65 - Splitting Storno beauftragen
- IK eröffnen 66 - Splitting Storno ausführen IK-Eintrag Bereinigung der Systeme
- IK-Eintrag/Korrektur vornehmen Legende: 90 - Mutationen Versichertendaten täglich zur
- IK-Nachtrag melden UC ohne Meldungen Verfügung stellen
- IK-Meldung plausibilisieren UC mit Meldung AK an ZAS 91 - Datenbestand mit UPI abgleichen
- Befreiung/Wiederinkraftsetzung AHV/IV Pflicht UC mit Meldung ZAS an AK 92 - IK-Kopfdaten abgleichen
- ALV Einträge übermitteln 93 – Genereller Abgleich der IK-Daten -
- Synchronisierung der IK-Buchung mit dem VR IK-Compare full
- Abgleich eines spezifischen IKs - IK-Compare single
– Auslöser für den Abgleich eines IK - Compare trigger
Tabelle 1: Übersicht der Anwendungsfälle
2.3 Akteure der Use Cases und Sequenzdiagramme
In den nachfolgenden Grafiken werden die folgenden Akteure verwendet
Name Erklärung
AK-F Auftraggebende AK, kann bereits ein IK führen (Spezialfall auch eine AK welche ein neues IK beantragt und danach zur IK-führenden AK wird)
AK-FN Weitere, IK-führende AK
AK-F-EPN IK-führende AK des Ehepartners (für Splitting)
AK-ZS AK, welche einen ZIK beauftragt oder ein Splitting durchgeführt hat und weder eine AK- R oder AK-RN ist (d.h. es wurde noch keine AHV-Rente ausgefertigt.)
AK-R Renten-führende AK
AK-RN Neue Renten-führende AK (bei Kassenwechsel)
ZAS Zentrale Ausgleichsstelle
Tabelle 2: Akteure der Use Case- und Sequenzdiagramme
2.4 Übersicht der Kommunikationsprozesse
Mit der Umsetzung der Schnittstelle nach UPI und der Ergänzung der IK-Buchungen auf dem Versichertenregister erfolgt die Kommunikation zwischen den AK-Systemen und dem Versichertenregister mittels dreier unterschiedlicher Standards.
2.4.1 Kommunikation mit MZRs
MZR Schlüsselzahl Beschreibung
Eröffnung eines IK
IK-Eröffnung in allen Fällen
Beitragsbefreiung (keine Meldung, direkt durch ZAS im Versichertenregister hinterlegt)
Wiedereintritt in die Versicherung (keine Meldung, direkt durch ZAS im Versichertenregister hin- terlegt)
Zusammenruf der IK (ZIK)
Bei AHV-Renten – für Versicherte im Rentenalter – für verstorbene Versicherte
Bei IV-Renten für noch nicht im Rentenalter stehende Versicherte
Bei Rückvergütung oder Überweisung der Beiträge
Übrige Meldungen
Kassenwechsel mit Übermittlung der Rentenakten
Zusammenruf von IK-Auszügen (für Rentenvorausberechnungen)
Zusammenruf von IK-Kopien für die Meldung von schweizerischen Beitragszeiten im Rahmen der Abkommen (Verwendung nur durch SAK)
Splitting
Stornierung des Splittings
Zusammenruf von IK-Auszügen zuhanden der Versicherten
Zusammenruf von IK-Kopien
Stornierung des ZIK
Tabelle 3: Kommunikation mit MZR
2.4.2 Kommunikation mit UPI mit WebServices nach eCH
eCH Webservice UPI Beschreibung
Suche der AHV-Nummer
eCH-0085 - UPI Query Interface Suche der AHV-Nummer anhand der möglichen Attribute
Erstellung einer neuen AHV-Nummer
eCH-0084 - UPI Declaration Interface Bei der Zuteilung einer AHV-Nummer infolge Anmeldung der Ausgleichskasse
Änderung / Berichtigung Personendaten
Bei Änderung und Berichtigung der Personalien eCH-0084 - UPI Declaration Interface Bei Vorliegen mehrerer VA mit unterschiedlichen AHV-Nummern für die gleiche Person
Datensynchronisation
eCH-0086 - UPI Compare Interface Für Abgleich des Datenbestandes
eCH-0212 - Mutationsmeldungen UPI Für tägliche Synchronisation an Dritte
Drucken Versicherungsausweis
eCH-0085 - UPI Query Interface Infolge Antrags des Versicherten
Tabelle 4: Kommunikation mit UPI unter Verwendung von Webservices nach eCH-Standards
2.4.3 Synchronisation der IK-Buchungen mit Services eBSV
Service eBSV Beschreibung
Synchronisierung der IKs (Konti und Buchungen)
eBSV-2076-000100 Schnittstellenstandard IK-Sync – Synchronisierung der IK-Buchungen mit dem Register
Abfrage der IK-Buchungen
Schnittstellenstandard IK-Query - Zusammenstellung aller IK-Auszüge einer versicherten Per- eBSV-2078-000103 son
Datenabgleich zwischen den Datenbeständen der AKs und dem VR
Schnittstellenstandard IK-Compare full - Ein Abgleich aller IKs einer AK basierend auf einem eBSV-2077-000101 Hashwert pro IK.
Schnittstellenstandard IK-Compare single - Jedes IK, das im IK-compare full einen Unterschied eBSV-2077-000102 aufweist, wird im Detail abgeglichen, um die Quelle der Differenz zu ermitteln.
Schnittstellenstandard IK-Compare trigger - Datenabgleiche werden durch die Schnittstelle eBSV-2077-000104 eBSV-2077-000104 angestossen.
Tabelle 5: Übersicht der Services eBSV
2.5 Verwendete eCH-Standards für Anwendungsfälle UPI
Die MZR-Meldungen der im Abschnitt 2.2 erwähnten Anwendungsfälle werden durch Schnittstellen aus den nachfolgenden eCH-Standards ersetzt. Auf den aufgeführten Webseiten finden sich neben dem Hauptdokument jeweils auch die .xsd-Dateien als Anhang. Die anzuwendenden Schnittstellen sind bei den betroffenen Use Cases aufgeführt.
Link Beschreibung ech.ch/de/ech/ech-0084/2.0.0 eCH-0084 UPI Declaration Interface Die ZAS ist zuständig für die Vergabe und Verwaltung der AHV-Nummer (AHVN). Zu diesem Zweck betreibt die ZAS eine Personendatenbank namens „UPI“, die zusätzlich zur AHVN auch die demographischen Attribute der Personen speichert. Der eCH-0084 Schnittstellen-Standard umfasst alle Meldungen, die in UPI schreiben. In diesem Standard sind auch die gemeinsamen Typen beschrieben, die in den verschiedenen UPI Standards vorkommen. ech.ch/de/ech/ech-0085/2.0.0 eCH-0085 UPI Query Interface Der eCH-0085 Schnittstellen-Standard beschreibt die möglichen Abfragen von UPI, die auf einem Request/Response Kommunikationsscenario basieren. Anhand dieser Schnittstelle können die systematischen Benützer der AHVN unter anderem:
Die AHVN einer Person anhand ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums und weitere demographische Attribute suchen.
Die in UPI unter einem bestimmten (nicht sektoriellen) Personenidentifikator gespeicherten aktuellen Attribute abfragen. ech.ch/de/ech/ech-0086/2.0.0 eCH-0086 UPI Compare Interface Der eCH-0086 Schnittstellen-Standard beschreibt, wie ein UPI-Kunde die demographischen Attribute der Personen, die er führt, mit denjenigen in UPI abgleichen kann, um seine Daten zu aktualisieren. Dieser Standard kann nur eingesetzt werden, wenn der UPI-Kunde die AHVN der zu abgleichenden Personen bereits kennt. Dank den eCH-
und eCH-00212 Standards kann ein UPI-Kunde seine Personendaten mit denjenigen in UPI täglich synchronisieren.
Link Beschreibung ech.ch/de/ech/ech-0212/1.1.0 eCH-0212 Mutationsmeldungen UPI an Dritte Der eCH-0212 Schnittstellenstandard beschreibt einen Broadcast der Mutationen in UPI an Dritte, den die ZAS an alle Kunden sendet, die sich abonniert haben. Die behandelten Mutationen sind diejenigen, die den Status der AHVN oder die demographischen Attribute einer Person in UPI ändern. Dank diesem Standard können die UPI- Kunden stets über aktuelle Personendaten verfügen. Tabelle 6: Anwendungsfälle UPI und eCH-Standards
2.6 Verwendete eBSV Standards für Synchronisation VR
Abbildung 2 zeigt den Meldefluss der IK-Buchungen zwischen dem VR der ZAS und den Systemen der Durchführungsstellen. Die Richtung der Pfeile zeigt an, in welche Richtung die massgebliche Information fliesst. Wenn eine IK-Buchung bei der AK erfasst, geändert oder gelöscht wird, meldet die AK diese Buchung über die Schnittstelle eBSV-2076-000100 an das VR, damit die Daten bei der ZAS gespiegelt (als Kopie gespeichert) werden.
Ausgleichskasse
eBSV-2076-000100 IK-Sync eBSV-2077-000101 IK-Compare full eBSV-2077-000104 IK-Compare trigger
eBSV-2077-000102 IK-Compare single
Versichertenregister der ZAS
eBSV-2078-000103 IK-Query
Durchführungsstelle
Abbildung 2: Meldeflüsse zwischen den Beteiligten
Periodisch wird die korrekte Spiegelung aller IK-Buchungen (Gesamter Datenbestand der IK- Buchungen einer AK) über die Schnittstellen eBSV-2077-000101 und eBSV-2077-000102 verifiziert. Dieser Vergleich erlaubt es, entweder die korrekte Spiegelung zu bestätigen oder die nötigen Korrekturmassnahmen einzuleiten. Anstatt des Abgleichs sämtlicher IKs kann auch der Abgleich eines einzelnen IKs durchgeführt werden. Für diesen Abgleich wird die Schnittstelle eBSV-2077-000102 wiederverwendet. Abgleiche werden durch die Schnittstelle eBSV-2077- 000104 angestossen. Die Haltung der kompletten IK-Buchungen aller AKs ermöglicht eine einfache Abfrage der IK- Buchungen einer versicherten Person durch eine DS über die Schnittstelle eBSV-2078-000103. Eine DS ist eine AK, die ZAS oder ein weiteres berechtigtes Organ.
Link Beschreibung eBSV-2076-000100 Schnittstellenstandard IK-Sync Die Ausgleichskassen (AK) führen die individuellen Konten (IK) der Beitragszahler der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Damit die Buchungen in den IKs eines Versicherten schnell abrufbar sind, werden diese Buchungen im Versichertenregister (VR) der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) gespiegelt. Der Schnittstellenstandard eBSV-2076-000100 beschreibt den Mechanismus dieser Spiegelung. eBSV-2077-000101 Schnittstellenstandard IK-Compare eBSV-2077-000102 Es wird unterschieden zwischen eBSV-2077-000104 - IK-Compare full
IK-Compare single
IK-Compare trigger Diese Schnittstellenstandards beschreiben den Abgleich der IK-Buchungen der AKs mit denjenigen, die im VR der ZAS gespiegelt (als Kopie gespeichert) sind. Ziel dieses Abgleichs ist die Verifizierung der korrekten Spiegelung der IK-Buchungen. Um das übermittelte Datenvolumen zu reduzieren wird dieser Abgleich in zwei Etappen durchgeführt: eBSV-2077-000101 IK-Compare full: Ein Abgleich aller IKs einer AK basierend auf einem Hashwert pro IK. eBSV-2077-000102 IK-Compare single: Jedes IK, das in der Etappe 1 einen Unterschied aufweist, wird im Detail abgeglichen, um die Quelle der Differenz zu ermitteln. Abgleiche werden durch die Schnittstelle eBSV-2077- 000104 angestossen. eBSV-2078-000103 Schnittstellenstandard IK-Query Die Ausgleichskassen der AHV, die Versicherten, die IV- Stellen und weitere berechtigte und noch zu definierenden Behörden können aus verschiedenen Gründen die Zusammenstellung aller IK-Auszüge einer versicherten Person beantragen. Der Schnittstellenstandard eBSV-2078- 000103 IK-Query beschreibt den Austauschmechanismus zwischen der Stelle, die den IK-Zusammenzug beantragt, und dem Versichertenregister der ZAS. Tabelle 7: Anwendungsfälle im Umfeld der IK-Buchungen und eBSV-Standards.
2.7 Anwendungsfälle Bereich «Versicherte verwalten»
2.7.1 UC01 – AHV-Nummer suchen
Kurzbeschreibung Die AK sucht die AHV-Nummer einer Person anhand der möglichen Attribute.
Hauptakteur AK
Auslöser Beiträge werden bezahlt oder Leistungen werden bezogen für Personen, deren AHV-Nummer nicht bekannt ist.
Regeln Im Element searchedPerson sollten so viele Attribute wie möglich geliefert werden, um eine gute Treffqualität zu erzielen.
Meldungen / Funktionen • Suche Versicherter (eCH-0085:searchPersonRequest)
2.7.2 UC02 - Neuen Versicherten erstellen
Kurzbeschreibung Die AK erfasst einen neuen Versicherten und beantragt eine AHV-Nummer.
Hauptakteur AK
Auslöser Die Suche nach einem Versicherten hat keinen eindeutigen Treffer ergeben. Beiträge werden bezahlt oder Leistungen werden bezogen für Personen, die noch keine AHV-Nummer haben. Betrifft Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
die im Ausland wohnen und nicht in der Schweiz arbeiten
mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz
nach Einreise in die Schweiz
Regeln WL VA/IK: Rz 1101-1102, 1201-1204 Es müssen folgende Daten vorliegen:
Name (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Vorname (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Geburtsdatum (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Geschlecht (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Nationalität (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Elternnamen (technisch optional, muss aber vorhanden sein, wenn potentiell die Identifikation nicht eindeutig ist)
Geburtsort (technisch optional, muss aber vorhanden sein, wenn potentiell die Identifikation nicht eindeutig ist)
Zivilstand (optional)
Todesdatum (Pflicht wenn vorhanden)
Regeln gemäss Dokumentation manuelles Clearing ausführen (siehe eGov-Mitteilung Nr. 055 vom 31.03.2025)
Bei Bedarf wird ein neuer Versicherungsausweis gedruckt
Meldungen / Funktionen • Neuer Versicherter (eCH-0084:NEW_PERSON_SEARCH_DONE)
2.7.3 UC03 - Daten des Versicherten ändern
Kurzbeschreibung Die AK nimmt eine Anpassung an den Informationen des Versicherten vor
Hauptakteur AK
Auslöser Anpassung der Personalien des Versicherten
Regeln WL VA/IK: Rz 1603 Daten des Versicherten dürfen nur geändert werden, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist: 1. Quelle ist kein Bundesregister (Infostar, ZEMIS, Ordipro, Vera) 2. Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die im Ausland lebt und nicht in der Schweiz arbeitet4 Es müssen folgende Daten vorliegen:
Name (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Vorname (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Geburtsdatum (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Geschlecht (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Nationalität (Pflicht, aus offiziellem Dokument)
Elternnamen (technisch optional, muss aber vorhanden sein, wenn potentiell die Identifikation nicht eindeutig ist)
Geburtsort (technisch optional, muss aber vorhanden sein, wenn potentiell die Identifikation nicht eindeutig ist)
Zivilstand (optional)
Todesdatum (Pflicht wenn vorhanden)
Bei Bedarf wird ein neuer Versicherungsausweis gedruckt.
Liegt ein Fehler in einem Bundesregister vor, ist der verteilte Clearingprozess durch den Versicherten anzustossen (siehe Datenberichtigung).
Meldungen / Funktionen • Änderung der Versicherten-Daten (eCH-0084:UPDATE_CURRENT_VALUES)
Da solche Personen Zivilstandereignisse im Ausland nicht mehr an ZEMIS melden müssen, kann es sein, dass ihre
ZEMIS-Daten nicht mehr aktuell sind (bspw. wenn eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Schweiz geboren wird, aber ins Ausland zieht und nicht in der Schweiz arbeitet). Die SAK ist regelmässig von solchen Situationen betroffen.
2.7.4 UC04 - Versicherte verketten
Kurzbeschreibung Die AK nimmt eine Zusammenführung von zwei Instanzen eines Versicherten vor.
Hauptakteur AK
Auslöser -
Regeln WL VA/IK: Rz 1101, 1615 Wenn die Bedingungen der Randziffern 1302 und 1614 der VA/IK Wegleitungen zutreffen, ist die Verknüpfung der AHV-Nummern (jeweils zwei) über eine Meldung des Typs eCH-0084 - MERGE_PERSONS durchzuführen. Es ist zu beachten, dass alle AHVN-Verknüpfungen von der ZAS manuell überprüft werden.
Meldungen / Funktionen • Verkettung AHV-Nummer (Verweis eCH-0084:MERGE_PERSONS)
2.7.5 UC05 - Versicherte entketten
Kurzbeschreibung Die AK nimmt eine Trennung von einer Instanz vor, hinter der fälschlicherweise zwei Personen verknüpft wurden, weil aus Versehen die gleiche AHV-Nummer an zwei versicherte Personen zugeteilt wurde.
Hauptakteur AK
Auslöser Anomalie, die von der AK, der ZAS oder einem dritten Akteur entdeckt wurde.
Regeln WL VA/IK: Rz 1101 Der Prozess wird heute manuell in Zusammenarbeit mit der ZAS abgewickelt.
Meldungen / Funktionen • Keine Meldung, wird manuell ausgeführt
2.7.6 UC06 – Versicherten verwalten
Kurzbeschreibung Die ZAS sendet die Versichertenangaben zurück.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC01, UC02, UC03, UC04, diverse Anträge an die ZAS
Regeln WL VA/IK: Rz 1101 ff
Meldungen / Funktionen • eCH-0084:response und
2.8 Anwendungsfälle «Kassenwechsel»
AK ZAS
Antrag Kassenwechsel Kassenwechsel beantragen bestätigen
ZIK beauftragen
IK-Meldung plausibilisieren
AKs
ZIK ausführen
UseCases :AK-R :ZAS :AK-RN :AK-FN
VAIKMeldungKassenWechsel Kassenwechsel beantragen
IKUebermittlungsauftragsBestaetigung Antrag Kassenwechsel bestätigen
IKUebermittlungsauftrag ZIK beauftragen IKUebermittlungsauftrag IKUebermittlungsauftrag
IKMeldungsbestaetigung ZIK ausführen IKMeldung IKMeldungsbestaetigung UC32 IKMeldung IK-Meldung plausibilisieren IKMeldungsbestaetigung
IKMeldung IKMeldung IKMeldung
2.8.1 UC07 – Kassenwechsel beantragen
Kurzbeschreibung Die abtretende AK meldet der ZAS einen Kassenwechsel eines Rentners.
Hauptakteur AK
Auslöser
Regeln WL VA/IK: Rz 2901, 2902
Meldungen / Funktionen • Kassen-Wechsel
2.8.2 UC08 – ZIK Antrag Kassenwechsel bestätigen
Kurzbeschreibung Die ZAS bestätigt den Antrag für einen Kassenwechsel.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC06
Regeln WL VA/IK: Rz 2705, 2706 Die Übermittlungsauftrags Bestätigung enthält die Daten des letzten ZIKs der abtretenden AK (ZIK-Grund, ZIK-Datum) jedoch mit neuer AuftragsID
Meldungen / Funktionen • MZR-Empfangsbestätigung an abtretende AK • Bestätigung des ZIK- oder des Splitting-Auftrags an neue rentenführende AK
2.9 Anwendungsfälle Bereich «Versicherungsausweis»
AK ZAS
Erstellung Versicherungsausweis Versicherungsausweis erstellen bestätigen
AKs
2.9.1 UC10 - Versicherungsausweis erstellen
Kurzbeschreibung Auf Verlangen der versicherten Person oder deren Arbeitgeber wird von der AK ein Versicherungsausweis erstellt.
Hauptakteur AK
Auslöser Der Versicherte oder sein Arbeitgeber bestellen einen Ersatz für einen VA.
Regeln WL VA/IK: Rz 1606, 1610, 1616-1619
Meldungen / Funktionen Abfrage (eCH-0085:getInfoPersonRequest), im eCH-0058 Header muss im Feld businessProcessId der Wert "MZR31 VA DRUCK" (zwingend in Blockschrift) mitgegeben werden
2.9.2 UC11 – Erstellung Versicherungsausweis bestätigen
Kurzbeschreibung Die ZAS bestätigt die Abfrage und sendet die benötigten Daten (AHV-Nr., Name, Vorname, Geburtsdatum) für den VA Druck zurück.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC10
Regeln WL VA/IK: Rz 1606, 1610, 1616-1619 Anhand der vom Webservice eCH-0085 zurückgegebenen Daten ist es möglich, den VA zu drucken. Der VA Druck wird im Versichertenregister geloggt.
Meldungen / Funktionen • Antwort (eCH-0085:getInfoPersonResponse)
2.10 Anwendungsfälle Bereich “IK eröffnen”
2.10.1 UC20 - IK-Eröffnung beantragen
Kurzbeschreibung Die AK erstellt einen Antrag für eine IK-Eröffnung bei der ZAS.
Hauptakteur AK
Auslöser 2201
Regeln WL VA/IK: Rz 2202, 2203
Meldungen / Funktionen • IK Eröffnung
2.10.2 UC21 - IK-Eröffnung bewilligen
Kurzbeschreibung Die ZAS bewilligt die IK-Eröffnung und sendet eine IK-Eröffnungsermächtigung.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC20
Regeln WL VA/IK: Rz 2205, 2206, 2207 Nach einer Bewilligung wird für jeden nicht stornierten ZIK des Versicherten der UC72 & UC73 ausgelöst und für jedes Splitting des Versicherten der UC62 & UC63 ausgelöst, damit die AK die Initialdaten erhält. Wenn eine IK Eröffnung für eine beitragsbefreite Person beantragt wird, setzt die ZAS die Meldung auf "in Bearbeitung", da sie nicht weiss, ob sich die IK-Eröffnung auf einen Zeitraum vor der Beitragsbefreiung bezieht. Die ZAS kontaktiert die Kasse, um dies zu bestätigen und gegebenenfalls die IK-Eröffnung zu akzeptieren.
Meldungen / Funktionen • Empfangsbestätigung • IK-Eröffnungsermächtigung
2.10.3 UC22 – IK eröffnen
Kurzbeschreibung Die AK eröffnet das IK.
Hauptakteur AK
Auslöser UC21
Regeln WL VA/IK: Rz 2201 ff
Meldungen / Funktionen Kassen-intern, aufgrund der IK-Eröffnungsermächtigung der ZAS.
2.11 Anwendungsfälle Bereich «IK-Eintrag»
Kurzbeschreibung Die AK nimmt einen neuen IK-Eintrag oder eine Korrektur zu einer IK-Eintragung oder eine Löschung einer IK-Eintragung im IK vor.
Hauptakteur AK
Auslöser
Regeln Eintrag: WL VA/IK: Rz 2301-2325 Storno und Korrekturen: WL VA/IK: Rz 2401-2407, 2715-2720 Fällt eine neue IK-Eintragung in eine nicht stornierten Splitting-Periode, so splittet die Kasse den Eintrag (kassenintern).
Meldungen / Funktionen AK-interne Buchung, danach Synchronisation der Buchung mit dem VR per IK-Sync Der Eintrag oder die Korrektur stösst zeitlich verzögert den UC-80 an.
2.11.2 UC31 – IK-Nachtrag melden
Kurzbeschreibung Fällt eine neue IK-Eintragung in eine ZIK-Periode (nicht stornierter RentenZIK), so meldet die AK einen IK-Nachtrag an die auftraggebende AK via ZAS.
Hauptakteur AK
Auslöser UC30 - IK-Eintrag/Korrektur vornehmen, wenn ZIK vorliegt.
Meldungen / Funktionen • IK Meldung
2.11.3 UC32 – IK-Meldung plausibilisieren
Kurzbeschreibung Die ZAS plausibilisiert die Meldung „IKMeldung“ und sendet bei fehlerhaften IK-Meldungen eine Negativ-Quittung an die IK-führende (der übermittelnden) und auch der auftraggebenden AK.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC31
Regeln Bei einer nicht plausiblen, fehlerhaften IK-Meldung übermittelt die ZAS eine negative Quittung an die IK-führende (übermittelnde) und auch an die auftraggebende AK.
Meldungen / Funktionen • IK-Meldungsbestätigung Meldung
2.11.4 UC33 - Befreiung und Wiederinkraftsetzung AHV/IV Pflicht melden
Kurzbeschreibung Meldung an ZAS, wenn eine Person beitragsbefreit ist (z.B. Botschafter, Konsulats-Angestellter, etc.) oder wenn die Beitragsbefreiung beendet ist.
Hauptakteur
Auslöser
Regeln WL VA/IK: Rz 2203 Wird manuell abgewickelt (telefonisch oder per Mail) ZAS hinterlegt eine Meldung MZR 1 oder 9 im Versichertenregister
Meldungen / Funktionen Keine elektronische Meldung
2.11.5 UC34 - ALV eintragen
Kurzbeschreibung Aufgrund der Meldungen des SECO übermittelt die ZAS jeder IK-führenden Stelle (AK oder Zweigstelle) die für den IK-Eintrag erforderlichen Angaben.
Hauptakteur ZAS
Auslöser Meldung des SECO an die ZAS der IK-Eintragungen im Rahmen der ALV.
Regeln WL VA/IK: Rz 2516 Die Anzahl Buchungen sowie die Summe der auf den IK vorgenommenen Eintragungen muss mit dem Totalbetrag gemäss der zugestellten Bestätigung des SECO übereinstimmen.
Meldungen / Funktionen • ALV Entschädigungen Meldung
2.11.6 UC35 – Synchronisierung der IK-Buchung mit dem VR
Kurzbeschreibung Die AK nimmt einen neuen IK-Eintrag oder eine Korrektur zu einer IK-Eintragung oder eine Löschung einer IK-Eintragung im IK vor.
Hauptakteur AK
Auslöser UC30
Regeln Eintrag: WL VA/IK: Rz 2104, 2105, 2108, 2109 Kommunikationsmuster Request-Response (Anfrage-Antwort). Die Meldungen können im asynchronen Modus, einzeln oder als Sammelmeldung, versendet werden. Die IK-Buchung muss bis spätesten um 3 Uhr morgens des Folgetags versendet werden.
Meldungen / Funktionen Anfrage: eBSV-2076-000100 IK-Sync request Antwort: eBSV-2076-000100 IK-Sync response
2.12 Anwendungsfälle Bereich «IK-Auszug einfordern»
AK ZAS
IK-Auszug einfordern ZIK Anftrag bestätigen
ZIK beauftragen ZIK beantragen (UC72) Versicherter IK-Meldung plausibilisieren
AKs IK-Auszug ZIK ausführen zusammenstellen
UseCases :AK-F :ZAS :AK-FN
IK-Auszug einfordern VAIKMeldungZIK ZIK beantragen
ZIK Antrag bestätigen IKUebermittlungsauftragsBestaetigung
IKUebermittlungsauftrag IKUebermittlungsauftrag ZIK beauftragen
UC73 IKMeldung IKMeldung ZIK ausführen IKMeldungsbestaetigung IKMeldungsbestaetigung IK-Meldung plausibilisieren IKMeldung
IKMeldung IK-Auszug zusammenstellen
2.12.1 UC50 - IK-Auszug einfordern
Kurzbeschreibung • Der Versicherte fordert einen Auszug über die in seinen IKs gemachten Eintragungen. • Eine IV-Stelle, eine Steuerbehörde, der Unfallversicherer oder die Sozialhilfe, etc. verlangt einen Auszug.
Hauptakteur AK
Auslöser Der Versicherte verlangt von der AK einen IK-Auszug
Regeln WL VA/IK: Rz 2502, 2503, 2505, 2508 WL VA/IK: Rz 2507 bei mehreren IK-führenden Kassen KSSD Rz 4006 ff, 4016 ff, 5011
Meldungen / Funktionen Dieser UC hat keine eigenen Meldungen, ruft aber UC70 auf.
2.12.2 UC51 - IK-Auszug zusammenstellen
Kurzbeschreibung Die AK stellt den IK-Auszug aus den Datenlieferungen der verschiedenen Ausgleichskassen für den Versicherten zusammen.
Hauptakteur AK
Auslöser UC50, Eintreffen aller im Rahmen von UC73 übermittelten IK-Meldungen.
Regeln WL VA/IK: Rz 2507 Anhang 5 WL VA/IK, Muster des IK-Auszug bzw. Kontoübersicht KSSD Rz 4006 ff, 4016 ff, 5011
Meldungen / Funktionen Dieser UC löst keine Meldung aus.
UC50 und 51 beschreiben den IK-Zusammenzug mittels des traditionellen MZR-Verfahrens. Diese werden in absehbarer Zukunft im Projekt MOSAR abgelöst. Mit der Erweiterung des VR um die IK-Buchungen kann eine Ausgleichskasse die IK-Buchungen einer versicherten Person direkt vom VR abrufen. Siehe dazu 2.17 unten.
2.13 Anwendungsfälle Bereich «IK Berichtigungen vornehmen»
AK ZAS
IK-Berichtigungsbegehren einreichen Versicherter
IK-Berichtigungsbegehren prüfen
IK-Eintrag / Korrektur vornehmen AKs
IK-Berichtigung vornehmen
UseCases :AK-F :ZAS
IK-Berichtigungsbegehren einreichen
IK-Berichtigungsbegehren prüfen
IK-Berichtigung vornehmen
UC30 IK-Eintrag / Korrektur vornehmen
2.13.1 UC52 - IK-Berichtigungsbegehren einreichen
Kurzbeschreibung Der Versicherte stellt ein Berichtigungsbegehren zur Berichtigung von Eintragungen in seinem IK.
Hauptakteur VP
Auslöser Versicherter reicht Berichtigungsbegehren ein.
Regeln WL VA/IK: Rz 2514-2517
Meldungen / Funktionen Keine Meldungen, AK-intern
2.13.2 UC53 - IK-Berichtigungsbegehren prüfen
Kurzbeschreibung Die AK prüft, ob dem Berichtigungsbegehren stattgegeben werden kann. Wenn das Begehren abgelehnt wird, benachrichtigt die AK den Versicherten
Hauptakteur AK
Auslöser UC52
Regeln WL VA/IK: Rz 2515-2517
Meldungen / Funktionen Keine Meldungen, AK-intern
2.13.3 UC54 - IK-Berichtigung vornehmen
Kurzbeschreibung Die AK berichtigt Eintragungen im IK des Versicherten und macht eine Rückmeldung an den Versicherten.
Hauptakteur AK
Auslöser UC53, ein Berichtigungsbegehren wurde gutgeheissen.
Regeln Wenn Berichtigung nur IK einer AK betrifft: Print-out des IK und Abgabe an die VP Wenn Berichtigungen IKs von mehreren AKs betreffen: neuen IK-Auszug auslösen - UC50 Fällt eine neue IK-Eintragung in eine ZIK-Periode (nicht stornierter RentenZIK), so meldet die AK einen IK-Nachtrag an die auftraggebende AK via ZAS – UC31 Die Korrektur stösst zeitlich verzögert den UC80 an
Meldungen / Funktionen Keine Meldungen, AK-intern
2.14 Anwendungsfälle Bereich «Splitting durchführen»
AK ZAS Splitting Antrag bestätigen Splitting beantragen (UC61)
Splitting beauftragen
IK-Meldung plausibilisieren
AKs
Splitting ausführen
UseCases :AK-F :ZAS :AK-FN :AK-FN+1 :AK-F EPN :AK-F EPN+1
VAIKMeldungSplitting Splitting beantragen VAIKMeldungSplitting
VAIKEmpfangsbestaetigung IKUebermittlungsauftragsBestaetigung Splitting Antrag bestätigen VAIKEmpfangsbestaetigung IKUebermittlungsauftragsBestaetigung
IKUebermittlungsauftrag Splitting beauftragen IKUebermittlungsauftrag IKUebermittlungsauftrag IKUebermittlungsauftrag IKUebermittlungsauftrag
IKUebermittlungsauftrag
IKMeldung UC63 IKMeldung IKMeldungsbestaetigung Splitting ausführen IKMeldungsbestaetigung IKMeldung IKMeldungsbestaetigung IK-Meldung plausibilisieren IKMeldung IKMeldung IKMeldung
IKMeldung IKMeldung IKMeldungsbestaetigung IKMeldungsbestaetigung IKMeldung Legende: IKMeldung IKMeldungsbestaetigung :ZAS - Zentrale Ausgleichsstelle :AK F - Auftraggebende AK IKMeldung :AK F EPN - IK-führende AK des Ehepartners IKMeldung :AK FN - Weitere IK-führende AK
2.14.1 UC60 - Splitting beantragen
Kurzbeschreibung Die AK beantragt bei der ZAS ein Splitting im Scheidungsfall.
Hauptakteur AK
Auslöser
Regeln WL VA/IK: Rz 2601, 2602, 2603 Der Splitting-Auftrag wird der ZAS für jeden Ehegatten getrennt, aber gleichzeitig mit der MZR-Schlüsselzahl 95 erteilt. Gleichzeitig bedeutet in derselben Datenübermittlung. Beim Bezug einer IV-Rente mit einem prozentualen Rentenanteil von 50 Prozent oder weniger erfolgt die Meldung an die ZAS folgendermassen: Die auftraggebende Kasse meldet im gleichen Auftrag die entsprechende Periode einmal mit der besonderen Schlüsselzahl 4 und ein zweites Mal ohne.
Meldungen / Funktionen • Splitting
2.14.2 UC61 - Splitting Antrag bestätigen
Kurzbeschreibung Die ZAS bestätigt den Antrag zum Splitting im Scheidungsfall.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC60
Regeln WL VA/IK: Rz 2602, 2704, 2705, 2706 Die ZAS behandelt die Splitting-Anträge für beide Ehepartner immer gleichzeitig. Die Identifizierung der beiden zusammengehörenden Anträge erfolgt über die AHV-Nummern-Paare. In folgenden Fällen wird ein Splitting-Antrag abgelehnt:
wenn nicht beide Anträge vorliegen, dann wird der vorliegende abgelehnt.
wenn beide Anträge vorliegen, sich jedoch die Gesamtperioden der Ehedauer unterscheiden, werden beide Anträge abgelehnt.
wenn sich innerhalb eines Antrages die internen Splittingperioden (besondere SZ. 4) überschneiden, werden beide Anträge abgelehnt
wenn sich innerhalb eines Antrages die externen Splittingperioden (ohne besondere SZ. 4) überschneiden, werden beide Anträge abgelehnt.
wenn sich für einen Versicherten die Splittingperioden mit einem bestehenden, nicht stornierten Splitting überschneiden, werden beide Anträge abgelehnt. Ansonsten werden beide Anträge von der ZAS akzeptiert.
Meldungen / Funktionen • MZR-Empfangsbestätigung • Bestätigung des ZIK- oder des Splitting-Auftrags
2.14.3 UC62 - Splitting beauftragen
Kurzbeschreibung Die ZAS beauftragt die AKs, die für den Versicherten ein IK führen, das Splitting durchzuführen.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC61
Regeln WL VA/IK: Rz 2707 Die ZAS leitet den Splitting-Auftrag ohne die Perioden mit der besonderen Schlüsselzahl 4 den IK-führenden Ausgleichkassen weiter.
Meldungen / Funktionen • Auftrag für die Übermittlung des IK
2.14.4 UC63 - Splitting ausführen
Kurzbeschreibung Die AK führt das Splitting der IKs durch und meldet der auftraggebenden AK (via ZAS) sämtliche Eintragungen auf den IKs.
Hauptakteur AK
Auslöser UC62
Regeln WL VA/IK: Rz 2603 Wird nach einem durchgeführten Splitting ein IK eröffnet, werden die betroffenen IK-Einträge gesplittet, es wird jedoch kein Nachtrag versendet.
Meldungen / Funktionen • IK Meldung
2.15 Anwendungsfälle Bereich «Splitting Storno ausführen»
AK ZAS
Splitting Storno beantragen Splitting Storno beauftragen
AK-FN
Splitting Storno ausführen
UseCases :AK-F :ZAS :AK-FN :AK-FN :AK-FEPN :AK-FEPN+1
VAIKMeldungSplittingRueckgaengigmachung Splitting Storno beantragen
VAIKMeldungSplittingRueckgaengigmachung
VAIKEmpfangsbestaetigung IKRueckgaengigmachung Splitting Storno beauftragen IKRueckgaengigmachung
IKRueckgaengigmachung
VAIKEmpfangsbestaetigung IKRueckgaengigmachung IKRueckgaengigmachung
IKRueckgaengigmachung
UC66 Splitting Storno ausführen
2.15.1 UC64 - Splitting Storno beantragen
Kurzbeschreibung Die AK beantragt bei der ZAS ein Storno des Splittings im Scheidungsfall.
Hauptakteur AK
Auslöser
Regeln WL VA/IK: Rz 2609 Der Storno des Splitting-Antrags wird der ZAS für jeden Ehegatten getrennt aber gleichzeitig mit der MZR-Schlüsselzahl 96 erteilt. Gleichzeitig bedeutet in derselben Datenübermittlung.
Meldungen / Funktionen • Splitting Stornierung
2.15.2 UC65 - Splitting Storno beauftragen
Kurzbeschreibung Die ZAS beauftragt die AK mit dem Storno des Splittings.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC64
Regeln WL VA/IK: 2609 Die ZAS behandelt die Stornos von Splitting-Anträgen für beide Ehepartner immer gleichzeitig und akzeptiert entweder beide oder lehnt beide ab. Die Identifizierung der beiden zusammengehörenden Anträge erfolgt über die AHV-Nummern-Paare. In folgenden Fällen wird ein Storno eines Splitting-Antrags abgelehnt:
wenn nicht beide Storno-Anträge vorliegen, dann wird der vorliegende abgelehnt. Ausnahmen sind Stornos von Splitting-Aufträgen mit Auftragsdatum vor dem 1.1.2024: Diese müssen einzeln aufgegeben werden können.
wenn kein zu stornierender Splitting-Auftrag vorliegt, werden beide Storno-Anträge abgelehnt Ansonsten werden beide Storno-Anträge von der ZAS akzeptiert.
Meldungen / Funktionen • MZR-Empfangsbestätigung • Stornierung des ZIK- oder Splitting-Auftrags
2.15.3 UC66 - Splitting Storno ausführen
Kurzbeschreibung Die AK führt den Splitting Storno auf dem IK aus und löscht die zugehörigen Splitting-Buchungen.
Hauptakteur AK
Auslöser UC65
Regeln WL VA/IK: Rz 2608
Meldungen / Funktionen
2.16 Anwendungsfälle Bereich «IK zusammenrufen (ZIK)»
AK ZAS
ZIK Antrag bestätigen ZIK beantragen
ZIK beauftragen
IK-Meldung plausibilisieren
AKs
ZIK ausführen
UseCases :AK-F :ZAS :AK-FN :AK-FN+1
VAIKMeldungZIK ZIK beantragen
ZIK Antrag bestätigen
IKUebermittlungsauftragsBestaetigung
IKUebermittlungsauftrag ZIK beauftragen IKUebermittlungsauftrag
IKUebermittlungsauftrag IKMeldung UC73 IKMeldung IKMeldungsbestaetigung ZIK ausführen IKMeldungsbestaetigung IKMeldung IK-Meldung plausibilisieren IKMeldung IKMeldungsbestaetigung IKMeldung IKMeldung
2.16.1 UC70 - ZIK beantragen
Kurzbeschreibung Die AK beantragt bei der ZAS einen ZIK.
Hauptakteur AK
Auslöser UC50
Regeln WL VA/IK: Rz 2701, 2702
Meldungen / Funktionen • ZIK
2.16.2 UC71 - ZIK Antrag bestätigen
Kurzbeschreibung Die ZAS bestätigt den Antrag für einen ZIK.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC70
Regeln WL VA/IK: Rz 2705, 2706
Meldungen / Funktionen • MZR-Empfangsbestätigung • Bestätigung des ZIK- oder des Splitting-Auftrags
2.16.3 UC72 - ZIK beauftragen
Kurzbeschreibung Die ZAS beauftragt die AKs, die für den Versicherten ein IK führen, die IK-Eintragungen der auftraggebenden AK via ZAS zu übermitteln.
Hauptakteur ZAS
ZIK-Antrag oder bei IK-Eröffnungsermächtigung (Lieferung des IK Übermittlungsauftrags mit Kennzeichnung IK-Eröffnung)
Regeln WL VA/IK: Rz 2707, 2708
• Bei einer IK-Eröffnung nach ZIK ist ausschliesslich ein Nachtrags-IK zu übermitteln, sofern IK-Eintragungen vorhanden sind.
• Die ZAS liefert für jeden Typ (MZR-Grund) eine AuftragsID Meldungen / Funktionen • Auftrag für die Übermittlung des IK
2.16.4 UC73 - ZIK ausführen
Kurzbeschreibung Die AK übermittelt die IK-Eintragungen via ZAS an die auftraggebende AK.
Hauptakteur AK
Auslöser UC72
Regeln WL VA/IK: Rz 2709
Meldungen / Funktionen • IK Meldung
2.17 Anwendungsfälle «Direkter IK-Abruf vom VR mit IK-Query»
2.17.1 UC74 – IK-Daten abfragen
Kurzbeschreibung Die AK ruft sämtliche IK-Buchungen einer versicherten Person mit dem WebService IK-Query direkt vom Versichertenregister ab.
Hauptakteur AK
Auslöser AK benötigt IK-Auszug eines Versicherten
Regeln • IKAuszugStandard: Grund des Antrags: [92,94,97] • IKAuszugSpecifisch: Grund des Antrags: [98] o IK-Buchungen ungerundet auf Rappen genau o Liste der Konten des Versicherten
Meldungen / Funktionen Abfrage: eBSV-2078-000103 IK-Query.request Antwort: eBSV-2078-000103 IK-Query.response (UC75)
2.17.2 UC75 – IK-Daten zusammenstellen und an die AK senden
Kurzbeschreibung Die ZAS sendet der anfragenden AK alle IKs und IK-Buchungen einer versicherten Person.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC74, eBSV-2078-000103 IK-Query.request
• Bei einer positiven Antwort werden auf dem VR der MZR-Grund, die AK/Zweigstelle und das Datum gespeichert. Während einer Übergangsfrist bis zur Aufhebung der traditionellen MZR- Verfahren werden die MZR-Gründe 92, 94, 97, 98 in 192, 194, 197, 198 von der ZAS automatisch umgewandelt. Diese Umwandlung dient nur der Unterscheidung der ZIKs im Register / in Telezas und hat keinen Einfluss auf die Systeme der AKs.
Meldungen / Funktionen Antwort: eBSV-2078-000103 IK-Query.response
2.18 Anwendungsfälle «ZIK stornieren»
2.18.1 UC77 - ZIK Storno beantragen
Kurzbeschreibung Die AK beantragt bei der ZAS ein Storno des ZIK vorzunehmen.
Hauptakteur AK
Auslöser
Regeln WL VA/IK: Rz 2719
Meldungen / Funktionen • ZIK Stornierung • MZR-Empfangsbestätigung
2.18.2 UC78 - ZIK Storno beauftragen
Kurzbeschreibung Die ZAS bestätigt den Antrag für ein Storno des ZIK.
Hauptakteur ZAS
Auslöser UC77
Regeln Folgende ZIKs können storniert werden MZR 7x, 8x
Meldungen / Funktionen • Stornierung des ZIK- oder Splitting-Auftrags
2.18.3 UC79 - ZIK Storno ausführen
Kurzbeschreibung Die AK führt den ZIK Storno auf dem IK aus und löst die Referenzierung zwischen dem ZIK und den betroffenen IK-Buchungen aus.
Hauptakteur AK
Auslöser UC78
Regeln WL VA/IK: Rz 2719
Meldungen / Funktionen
2.19 Anwendungsfälle Bereich «IK-Statistik»
2.19.1 UC80 – IK-Statistik Meldung
Kurzbeschreibung Die AK liefert die neuen IK-Eintragungen (UC30) seit der letzten Übermittlung an die ZAS.
Hauptakteur AK
Auslöser IK-Eintrag/Korrektur, zeitgesteuert – mindestens monatlich
Regeln WL VA/IK: Rz 2104 Die IK-Eintragungen für ein Jahr sind mindestens monatlich zu melden, das erste Mal bis spätestens Ende März. Alle Meldungen eines Jahres müssen der ZAS bis spätestens 30. November gemeldet werden. Jede IK-Eintragung wird nur einmal übermittelt.
Meldungen / Funktionen • IK Statistik Meldung
2.20 Anwendungsfälle Bereich «Bereinigung der Systeme»
2.20.1 UC90 - Mutationen der Versichertendaten täglich zur Verfügung stellen
Kurzbeschreibung Die ZAS sendet der AK einen Broadcast der Mutationen in UPI. Die behandelten Mutationen sind diejenigen, die den Status der AHVN oder die demographischen Attribute einer Person in UPI ändern.
Hauptakteur ZAS
Auslöser Zeitgesteuert - Täglich
Regeln WL VA/IK: Rz 1301 und 1302 Bei der AK müssen die AHVN und deren Status mit den UPI-Angaben übereinstimmen. Besteht ein Verdacht auf fehlerhafte Identifikation des Versicherten muss die Situation geklärt werden.
Meldungen / Funktionen eCH-0212:broadcast
2.20.2 UC91 - Datenbestand mit UPI abgleichen
Kurzbeschreibung Die AK gleicht ihre Versichertendaten mit denjenigen von UPI ab.
Hauptakteur AK
Auslöser Periodisch (alle 3 bis 5 Jahren) oder wenn der Verdacht auf eine schadhafte Desynchronisationsrate besteht.
Regeln WL VA/IK: Rz 1301 und 1302 Bei der AK müssen die AHVN und deren Status mit den UPI Angaben übereinstimmen. Besteht ein Verdacht auf fehlerhafte Identifikation des Versicherten muss die Situation geklärt werden.
Meldungen / Funktionen eCH-0086:request
2.20.3 UC92 - IK-Kopfdaten abgleichen
Kurzbeschreibung Für den Abgleich der IK-Kopfdaten erhält die AK von der ZAS für jede AHV-Nummer, für welche die AK ein IK führt, eine IK Bestandesmeldung.
Hauptakteur ZAS
Auslöser Stichtag und Liefertermin werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der AK und der ZAS festgelegt.
Regeln WL VA/IK: Rz 2105-2107 Falls die AK für einen Eintrag kein IK führt, wird dies intern eröffnet, führt die AK jedoch ein IK für eine AHV-Nummer, für welche gemäss ZAS kein IK bei der AK bestehen sollte, wird eine IK-Eröffnung an die ZAS ausgelöst (UC20). Ziel des Abgleiches ist ein übereinstimmender Bestand. Es werden alle zu einer AHV-Nummer existierenden und nicht stornierten ZIK- und Splitting-Aufträge übertragen.
Meldungen / Funktionen • IK Bestandesmeldung
Hinweis: Da die IK-Bestandesmeldung noch zusätzliche Informationen zu ZIKs und Splittings enthält, bleibt der UC92 trotz IK-Compare full noch bestehen, bis die verbleibenden MZR abgelöst werden.
2.20.4 UC93 - Abgleich der IK-Daten - IK-Compare full
Kurzbeschreibung Ein Abgleich aller IKs einer AK basierend auf einem Hashwert pro IK mit den IK-Daten des VR.
Hauptakteur AK
Auslöser UC95: Periodisch oder bei Verdacht eines Synchronisation Problems stösst die ZAS den Re-Synchronisation Mechanismus an.
Regeln Die AK sendet der ZAS die Liste ihrer IKs. Um das übermittelte Datenvolumen zu reduzieren, sendet die AK nicht den detaillierten Inhalt des IKs, sondern lediglich dessen Hashwert. Alle IKs mit Buchungen müssen geliefert werden. Alle offenen IKs für Versicherte die nach dem 01.01.1950 geboren sind, müssen, auch wenn sie leer sind, geliefert werden. Ausnahme: IKs zu einer annullierten AHVN sind fakultativ, wenn die Einkommenssumme null ist. Die AK muss auf einen Trigger der ZAS innerhalb von 2 Arbeitstagen antworten.
Meldungen / Funktionen • eBSV-2077-000101 IK-Compare full, request und response
2.20.5 UC94 - Abgleich der IK-Daten – IK-Compare single
Kurzbeschreibung Für jedes IK aus dem IK-Compare full mit einer Abweichung im Hashwert sendet die AK den detaillierten Inhalt des IKs an das VR. Die ZAS vergleicht diese Angaben mit denjenigen, die im VR gespiegelt sind. Für jede IK- Buchung sendet die ZAS eine Diagnose zurück. Somit kann festgestellt werden, welche Buchungen unterschiedlich sind. Die AK muss auf eine IK-Compare Antwort die auf einen Unterschied im IK hinweist innerhalb von 1 Arbeitstag antworten.
Hauptakteur AK und ZAS
Auslöser UC92, für jedes unterschiedliche IK aus dem IK-Compare full UC95, bei Verdacht eines Synchronisation Problems eines bestimmen IKs. Kann auch spontan von der IK-führenden AK ausgelöst werden.
Regeln WL VA/IK: Rz 2101, 2102 Im Rahmen eines Abgleichs muss die AK die folgenden IKs senden:
• IKs von Personen, die nach dem 01.01.1950 geboren sind.
• IKs von Personen, die vor dem 01.01.1950 geboren sind und elektronisch und strukturierte IK-Buchungen haben.
Meldungen / Funktionen • eBSV-2077-000101 IK-Compare single, request und response
2.20.6 UC95 - Abgleich einzelnes IK – IK-Compare trigger
Kurzbeschreibung Die ZAS stösst einen Abgleich der IK-Daten an:
Entweder für ein einzelnes IK durchzuführen. Die ZAS löst den Prozess des Abgleichs für ein bestimmtes IK bei der AK aus. Das IK wird anhand der AHVN und des Identifikators der Kasse/Zweigstelle identifiziert.
Oder um einen Abgleich aller IKs einer AK durchzuführen.
Hauptakteur AK und ZAS
Auslöser Periodisch alle IKs (typischerweise einmal pro Monat) oder bei Verdacht eines Synchronisations- Problems für ein einzelnes IK.
Regeln WL VA/IK: Rz 2109
Meldungen / Funktionen • eBSV-2077-000104 IK-Compare trigger, request und response
Meldungen
3.1 Übersicht der Meldungen
Kapitel Meldung Empfänger der XSD Element massgeblichen Informationen
3.3.1 Suche AHV-Nummer - eCH-0085: searchPerson
3.3.2 Neuer Versicherter ZAS eCH-0084: NEW_PERSON_SEARCH_DONE
3.3.3 Änderung der Versicherten-Daten ZAS eCH-0084: UPDATE_CURRENT_VALUES
3.3.4 Verkettung AHV-Nummern ZAS eCH-0084: MERGE_PERSONS
3.3.5 VA Ersatz ZAS eCH-0085: getInfoPersonRequest
3.3.6 IK Eröffnung ZAS VAIKMeldungIKEroeffnung
3.3.7 ZIK ZAS VAIKMeldungZIK
3.3.8 ZIK Stornierung ZAS VAIKMeldungZIKRueckgaengigmachung
3.3.9 Splitting ZAS VAIKMeldungSplitting
3.3.10 Splitting Stornierung ZAS VAIKMeldungSplittingRueckgaengigmachung
3.3.11 Kassen-Wechsel ZAS VAIKMeldungKassenWechsel
3.3.12 MZR-Empfangsbestätigung AK VAIKEmpfangsbestaetigung
3.3.13 IK Eröffnungsermächtigung AK VAIKMeldungIKEroeffnungsermaechtigung
3.3.14 Stornierung des ZIK- oder Splitting-Auftrags AK VAIKMeldungIKRueckgaengigmachung
3.3.15 Auftrag für die Übermittlung des IK AK IKUebermittlungsauftrag
3.3.16 Bestätigung des ZIK- oder des Splitting-Auftrags AK IKUebermittlungsauftragsBestaetigung
3.3.17 IK Bestandesmeldung AK IKBestandesmeldung
3.3.18 IK Meldung ZAS / AK IKMeldung
3.3.19 IK Statistik Meldung ZAS IKStatistikMeldung
3.3.20 ALV Entschädigungen Meldung ZAS ALVEntschaedigungenMeldung
3.3.21 IK-Meldungsbestätigung Meldung AK IKMeldungsbestaetigung5
3.3.22 Datenabgleich UPI AK eCH-0086:request
3.3.23 Datenabgleich UPI ZAS eCH-0086:response
3.3.24 Mutationsmeldungen UPI an Dritte ZAS eCH-0212:broadcast
- Synchronisierung der IK-Daten mit dem VR - 3.3.25 / Request ZAS eBSV-2076-000100 3.3.26 - Synchronisierung der IK-Daten mit dem VR - Response
3.3.27 / - Abfrage der IK-Daten vom VR - Request AK eBSV -2078-000103 3.3.28 - Abfrage der IK-Daten vom VR - Response
3.3.29 / - Auslöser für IK-Abgleich - Request AK eBSV -2077-000104 3.3.30 - Auslöser für IK-Abgleich - Quittung
- Gesamtabgleich der IK-Daten des VR mit den 3.3.31 / IK-Daten der AKs - Request ZAS eBSV -2077-000101 3.3.32 - Gesamtabgleich der IK-Daten des VR mit den IK-Daten der AKs - Response
Diese Meldung wird durch die ZAS nur systematisch bei nicht plausiblen IK-Meldungen in Form einer XML-Bestätigung und PDF-Fehlermeldung an die AK gesendet. Den AK steht es frei, die Meldung automatisch zu verarbeiten oder nicht.
Kapitel Meldung Empfänger der XSD Element massgeblichen Informationen
- Abgleich eines einzelnen IKs des VR mit dem 3.3.33 / Register der AK - Request ZAS eBSV-2077-000102 3.3.34 - Abgleich eines einzelnen IKs des VR mit dem Register der AK - Response
Tabelle 8: Übersicht der Meldungen
3.2 Generischer Meldungsrahmen für den Teil IK
Der generische Meldungsrahmen für den Teil VA ist durch die entsprechenden eCH-Standards gegeben. Details zu Implementierung werden auf dem Internet Auftritt der ZAS beschrieben: Schnittstelle UPIServices. In diesem Kapitel wird deshalb nur der generische Meldungsrahmen für den Teil IK beschrieben.
3.2.1 Funktionsweise des Meldeprozesses
Jede AK lädt eine XML-Datei mit ihren Meldungen an die ZAS auf das ihr zugeteilte Verzeichnis Die AK ruft die für sie relevanten Antworten der ZAS in einer XML-Datei in ihrem Verzeichnis Die Verzeichnisse PoolXML\toZas und PoolXML\fromZas der AK werden bei der Authentifizierung der AK am sFTP-Server automatisch ermittelt. Die betroffenen Anwendungsbereiche sind alle Bereiche, die historisch in den XML-Wegleitungen referenziert wurden (Versichertenregister, Rentenregister, Buchhaltung ...) Wenn mehrere AKs von einem einzigen Pool verwaltet werden, ist es möglich, die Meldungen aller AKs des Pools in einer einzigen Datei zusammenzufassen. Dieser Vorgang muss jedoch mit der ZAS koordiniert werden.
3.2.2 Meldungsformat
Der Dateiname muss die Erweiterung ".part" tragen, solange die Übertragung noch nicht abgeschlossen ist. Nach Abschluss der Übertragung benennt der Absender (die AK oder der Pool) die Datei um, und ersetzt die Erweiterung ".part" durch die Erweiterung ".xml".
Der Name der Datei muss eindeutig sein. Dazu muss ihr Name dem folgenden Muster entsprechen:
Präfix: M (wie Meldungen)
xxxxxxxx: Nummer der AK mit vorangestelltem Kleinbuchstaben c oder Abkürzung des Pools (Beispiel: c001, brunau); der Name darf nicht länger als 8 Zeichen sein, er kann auch kürzer sein
yyyyMMdd: Erstellungsdatum im Format Jahr/Monat/Tag (Beispiel: 20230214)
hhmmsss: Erstellungszeit im Format Stunde/Minute/Sekunde/Dezimalsekunde (Beispiel: 1452521).
In regelmässigen Abständen wird die ZAS: 1. zuletzt übertragene Dateien suchen 2. jede Datei auf Übereinstimmung mit dem XSD-Schema überprüfen 3. die Datei in ".save" umbenennen 4. für korrekte Dateien im Verzeichnis PoolXML\fromZas eine "ok"-Quittung ablegen (Dateiname mit der Erweiterung "ok.xml" für konforme Dateien) 5. für fehlerhafte Dateien im Verzeichnis PoolXML\fromZas eine "not ok"-Quittung ablegen (Dateiname mit der Erweiterung "notok.xml" für nicht konforme Dateien).
Alle im Laufe des Tages übermittelten Dateien bilden die Übermittlung von der AK an die ZAS. Jede Übermittlung wird am Abend bei der ZAS im Batch-Modus verarbeitet.
Die Struktur einer XML-Meldedatei entspricht dem XSD-Schema, das im Rahmen dieser Richtlinien veröffentlicht wurde. Dieses Schema beschreibt alle Meldungen aus allen Anwendungsbereichen, die über den sFTP poolXML-Server an die ZAS übermittelt werden (Versichertenregister, Rentenregister, Buchhaltung, etc 6.):
Abbildung 3: Format einer Meldung AK an ZAS
Die Meldedatei besteht aus einer Meldung des Typs PoolMeldungZurZas. Jede Meldung besteht aus 1 oder mehreren Paketen. Jedes Paket besteht aus:
einem PoolKopf
einer oder mehreren Meldungen
einem Ende der Datei PoolFuss genannt, welcher die Anzahl der im Paket enthaltenen Meldungen enthält.
3.2.3 Antwort-Meldungen
Die Antworten der ZAS, die im Rahmen der Verarbeitung der Meldungen der AKs an die ZAS generiert werden, werden den AKs einmal täglich in einer XML-Datei übermittelt, welche im Verzeichnis PoolXML\fromZas des sFTP-Servers abgelegt ist.
Anwendungsbereiche im XSD-Schema: Meldeverfahren auf dem Gebiet des zentralen Versichertenregisters,
Meldungen an die ZAS im Bereich der individuellen Leistungen AHV/IV, Meldung der Buchhaltungsdaten an die ZAS, Meldung der IV-Taggelder an die ZAS, Meldeverfahren auf dem Gebiet des zentralen Rentenregisters, Meldung der EL-Fälle mit Anspruch auf AHV/IV-Leistungen (Renten und HE), sowie Meldungen der Militärversicherung an die kantonalen AK über die ZAS.
Der Name der Datei muss dem folgenden Muster entsprechen:
R_xxxxxx_yyyyMdd_hhm msss.xml
Präfix: R (wie Rückmeldungen)
xxxxxxxx: Nummer der AK, der der Kleinbuchstabe c vorangestellt ist oder Abkürzung des Pools (Beispiel: c001, brunau)
yyyyMMdd: Erstellungsdatum im Format Jahr/Monat/Tag (Beispiel: 20230214)
hhmmsss: Erstellungszeit im Format Stunde/Minute/Sekunde/Dezimalsekunde (Beispiel: 1452521).
Die Verwaltung des Verzeichnisses PoolXML\fromZas liegt in der Verantwortung der AK. Die Struktur einer XML-Antwortdatei der ZAS, entspricht dem XSD-Schema, das im Rahmen dieser Richtlinien veröffentlicht wurde. Dieses Schema beschreibt alle Antworten (für alle Anwendungsbereiche), die über den sFTP poolXML Server ausgetauscht werden:
Abbildung 4: Format einer Meldung ZAS an die AK
Die Antwortdatei besteht aus einer Anzeige des Typs PoolAntwortVonZas. Jede Anzeige besteht aus 1 oder mehreren Paketen. Jedes Paket besteht aus
einem PoolKopf
einer oder mehreren Meldungen
einem Ende der Datei PoolFuss genannt, welcher die Anzahl der im Paket enthaltenen Meldungen enthält.
3.3 Meldungen
3.3.1 Suche AHV-Nummer
Schema-Datei eCH-0085-2-0.xsd
operation searchPerson
eCH-Standard eCH-0085
3.3.2 Neuer Versicherter
Schema-Datei eCH-0084-2-0.xsd
announcementType NEW_PERSON_SEARCH_DONE
eCH-Standard eCH-0084
3.3.3 Änderung der Versicherten-Daten
Schema-Datei eCH-0084-2-0.xsd
announcementType UPDATE_CURRENT_VALUES
eCH-Standard eCH-0084
3.3.4 Verkettung AHV-Nummern
Schema-Datei eCH-0084-2-0.xsd
announcementType MERGE_PERSONS
eCH-Standard eCH-0084
3.3.5 VA Ersatz
Schema-Datei eCH-0085-2-0.xsd
operation getInfoPersonRequest mit Argument businessProcessId="MZR31 VA DRUCK" im eCH-0058 Header
eCH-Standard eCH-0085
3.3.6 IK Eröffnung
Schema-Datei annonceRA-types.xsd
ComplexType VAIKMeldungIKEroeffnung_Type
MZR 61
Anwendungsgebiet 11
Element Erläuterung Bemerkungen
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle -
KasseneigenerHinweis Kasseneigener Hinweis -
Meldungsnummer Nummer der Meldung -
MZRSchluesselzahl MZR-Schlüsselzahl -
Auftragsdatum Datum des Auftrages -
Versichertennummer AHV-Nummer - VersichertenAngaben Versichertenangaben -
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
Tabelle 9: Elemente «IK Eröffnung»
Abbildung 5: Schema «IK Eröffnung»
Die Versichertenangaben werden nach der Migration auf die eCH-Standards nicht mehr gesendet. Für die Datensynchronisation der Namen und Vornamen werden ausschliesslich die Standards eCH-0086 und eCH-0212 verwendet.
3.3.7 ZIK Schema-Datei annonceRA-types.xsd
ComplexType VAIKMeldungZIK_Type
MZR 71, 75, 79, 92, 94, 97, 98
Anwendungsgebiet 11
Element Erläuterung Bemerkungen
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle -
KasseneigenerHinweis Kasseneigener Hinweis -
Meldungsnummer Nummer der Meldung -
MZRSchluesselzahl MZR-Schlüsselzahl -
Auftragsdatum Datum des Auftrages -
Versichertennummer AHV-Nummer - VersichertenAngaben Namensangaben -
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
LeistungsberechtigtePerson Leistungsberechtigte Person Ist obligatorisch für MRZ 71, 75, 79
IstDerAnspruchgeber • Anspruchgeber
Versichertennummer • AHV-Nummer
VersichertenAngaben • Namensangaben
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
ZIKDatum Massgebendes Datum für den ZIK Ist obligatorisch für MRZ 71, 75, 79
Tabelle 10: Elemente «Meldung ZIK»
Die Versichertenangaben werden nach der Migration auf die eCH-Standards nicht mehr gesendet. Für die Datensynchronisation der Namen und Vornamen werden ausschliesslich die Standards eCH-0086 und eCH-0212 verwendet.
Abbildung 6: Schema «Meldung ZIK»
3.3.8 ZIK Stornierung
Schema-Datei annonceRA-types.xsd
ComplexType VAIKMeldungZIKRueckgaengigmachung_Type
MZR 99
Anwendungsgebiet 11
Element Erläuterung Bemerkung
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle -
KasseneigenerHinweis Kasseneigener Hinweis -
Meldungsnummer Nummer der Meldung -
MZRSchluesselzahl MZR-Schlüsselzahl -
Auftragsdatum Datum des Auftrages -
Versichertennummer AHV-Nummer - VersichertenAngaben Namensangaben -
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
AuftragsID Referenznummer des zu stornierenden GUID (Globally Unique Identifier) nach Auftrags RFC 4122 10
ZIKDatum Massgebendes Datum für den ZIK -
Tabelle 11: Elemente «ZIK Stornierung»
Abbildung 7: Schema «ZIK Stornierung»
Die Versichertenangaben werden nach der Migration auf die eCH-Standards nicht mehr gesendet. Für die Datensynchronisation der Namen und Vornamen werden ausschliesslich die Standards eCH-0086 und eCH-0212 verwendet.
RFC 4122: https://www.rfc-editor.org/rfc/rfc4122
3.3.9 Splitting
Schema-Datei annonceRA-types.xsd
ComplexType VAIKMeldungSplitting_Type
MZR 95
Anwendungsgebiet 11
Element Erläuterung Bemerkung
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle -
KasseneigenerHinweis Kasseneigener Hinweis -
Meldungsnummer Nummer der Meldung -
MZRSchluesselzahl MZR-Schlüsselzahl -
Auftragsdatum Datum des Auftrages -
Versichertennummer AHV-Nummer -
VNrEhepartner Ergänzende AHV-Nummer (Ehegatte) -
SplittingPeriode Splitting Periode Kann mehrmals vorkommen
BesondereSchluesselzahl- • Besondere Schlüsselzahl der 1 SplitPer Splitting-Periode
Anfangsjahr • Anfangsjahr
Endjahr • Endjahr
Ref. Beschreibung
1. Splitting im Scheidungsfall Falls nicht benutzt leer lassen. 4= Geteiltes massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen für Kalenderjahre, während welchen ein Ehegatte eine Invalidenrente bezogen hat.
Tabelle 12: Elemente «Splitting»
Abbildung 8: Schema «Splitting»
3.3.10 Splitting Stornierung
Schema-Datei annonceRA-types.xsd
ComplexType VAIKMeldungSplittingRueckgaengigmachung_Type
MZR 96
Anwendungsgebiet 11
Element Erläuterung Bemerkung
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle -
KasseneigenerHinweis Kasseneigener Hinweis -
Meldungsnummer Nummer der Meldung -
MZRSchluesselzahl MZR-Schlüsselzahl -
Auftragsdatum Datum des Auftrages -
Versichertennummer AHV-Nummer -
AuftragsID AuftragsID des zu stornierenden Split- GUID (Globally Unique Identifier) wird tings verwendet 11
Tabelle 13: Elemente «Splitting Stornierung»
Abbildung 9: Schema «Splitting Stornierung»
Gemeint ist eine UUID gemäss RFC 4122
3.3.11 Kassen-Wechsel
Schema-Datei annonceRA-types.xsd
ComplexType VAIKMeldungKassenWechsel_Type
MZR 03
Anwendungsgebiet 11
Element Erläuterung Bemerkung
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle -
KasseneigenerHinweis Kasseneigener Hinweis -
Meldungsnummer Nummer der Meldung -
MZRSchluesselzahl MZR-Schlüsselzahl -
Auftragsdatum Datum des Auftrages -
Versichertennummer AHV-Nummer -
KasseZweigstelleNeu Kasse/Zweigstelle neu -
Tabelle 14: Elemente «Kassen-Wechsel»
Abbildung 10: Schema «Kassen-Wechsel»
3.3.12 MZR-Empfangsbestätigung
Schema-Datei annonceAccuseReceptionRA-types.xsd
ComplexType VAIKEmpfangsbestaetigung_Type
MZR -
Anwendungsgebiet 20
Element Erläuterung Bemerkung
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle -
KasseneigenerHinweis Kasseneigener Hinweis -
Meldungsnummer Nummer der Meldung -
Versichertennummer AHV-Nummer -
Versichertennummer13Stellen AHV-Nummer 13-stellig -
VersichertenAngaben Namensangaben -
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
MZRSchluesselzahl MZR-Schlüsselzahl
Verarbeitungscode Verarbeitungscode
PlausibilitaetID ID der Plausibilität, falls ein Fehler zurückgemeldet wird.
Bemerkung1 1. Bemerkung der ZAS
Bemerkung2 2. Bemerkung der ZAS
Bemerkung3 3. Bemerkung der ZAS
FehlerhaftesFeld Nummer des fehlerhaften Feldes Kann bis zu dreimal vorkommen
Feldnummer • Feldnummer
Tagname • Tagname
Tabelle 15: Elemente «MZR-Empfangsbestätigung»
Abbildung 11: Schema «MZR-Empfangsbestätigung»
3.3.13 IK Eröffnungsermächtigung
Schema-Datei annonceAutorisationCI-types.xsd
ComplexType IKEroeffnungsermaechtigung_Type
MZR -
Anwendungsgebiet 21
Element Erläuterung Bemerkung
KasseZweigstelleIKFuehrend Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle -
KasseneigenerHinweis Kasseneigener Hinweis -
VersichertenNummer AHV-Nummer -
VersichertenAngaben Namensangaben -
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
MZRSchluesselzahl MZR-Schlüsselzahl -
IKEroeffnungsdatum IK-Eröffnungsdatum
Tabelle 16: Elemente «IK Eröffnungsermächtigung»
Abbildung 12: Schema «Eröffnungsermächtigung»
3.3.14 Stornierung des ZIK- oder Splitting-Auftrags
Schema-Datei annonceRevocation-types.xsd
ComplexType IKRueckgaengigmachung_Type
MZR -
Anwendungsgebiet 29
Element Erläuterung Bemerkung
IKKopf IK-Kopf -
KasseZweigstelleIKFuehrend • Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle
Versichertennummer • AHV-Nummer
VersichertenAngaben • Namensangaben
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
Auftrag Auftrag
AuftragsID • AuftragsID des zu stornierenden ZIK oder Splittings
KasseneigenerHinweisAuftragsAK • Kasseneigener Hinweis der auftraggebenden AK für die Stornierung
MZRSchluesselzahl • MZR-Schlüsselzahl
Auftragsdatum • Auftragsdatum 1
Ref. Beschreibung
Bei Stornierung eines ZIK (Grund der Meldung: 99) angegeben.
Bei Stornierung eines Splitting-Auftrags (Grund der Meldung: 96) angegeben.
Tabelle 17: Elemente «Stornierung des ZIK- oder Splitting-Auftrags»
Abbildung 13: Schema «Stornierung des ZIK- oder Splitting-Auftrags»
3.3.15 Auftrag für die Übermittlung des IK
Schema-Datei annonceOrdreTransmissionCI-types.xsd
ComplexType IKUebermittlungsauftrag_Type
MZR -
Anwendungsgebiet 22
Element Erläuterung Bemerkung
IKKopf IK-Kopf -
KasseZweigstelleIKFuehrend • Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle
Versichertennummer • AHV-Nummer
VersichertenAngaben • Namensangaben
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
Auftrag Auftrag
AuftragsID • AuftragsID des ZIK oder Splittings
KasseZweigstelleAuftraggebend • Nummer der auftraggebenden AK/Zweigstelle
KasseneigenerHinweisAuf- • Kasseneigener Hinweis der auftraggebenden tragsAK AK
MZRSchluesselzahl • MZR-Schlüsselzahl
ZIK • ZIK
LeistungsberechtigtePerson • Leistungsberechtigte Person
Versichertennummer • AHV-Nummer
VersichertenAngaben • Namensangaben
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
ZIKDatum • Massgebendes Datum für den ZIK
Splitting • Splitting im Scheidungsfall
VNrEhepartner • Ergänzende AHV-Nummer (Ehegatte)
SplittingPeriode • Splitting-Periode
BesondereSchluessel- • Besondere Schlüsselzahl der Splitting- 1 zahlSplitPer Periode
Anfangsjahr • Anfangsjahr
Endjahr • Endjahr
AufgrundIKEroeffnung • Der Auftrag wurde durch eine IK-Eröffnung aus- True, wenn der Aufgelöst trag durch eine IK- Eröffnung ausgelöst
wurde.
Auftragsdatum • Datum des Auftrages
Ref. Beschreibung
Splitting im Scheidungsfall (Gültig für Splittingfälle bis 31.12.2011)
= Geteilte Einkommen aus Jugendjahren
= Geteilte Einkommen, welche bei einem Ehegatten in eine ganzjährige Beitragslücke eingesetzt werden, die durch die Anrechnung eines Jugendjahres aufgefüllt werden kann
= Geteilte Einkommen, welche bei einem Ehegatten in eine ganzjährige Beitragslücke eingesetzt werden, die durch die Anrechnung eines Zusatzjahres aufgefüllt werden kann.
Tabelle 18: Elemente «Auftrag für die Übermittlung des IK»
Abbildung 14: Schema «Auftrag für den Abschluss und die Übermittlung des IK»
3.3.16 Bestätigung des ZIK- oder des Splitting-Auftrags
Schema-Datei annonceConfirmationRCISplitting-types.xsd
ComplexType IKUebermittlungsauftragBestaetigung_Type
MZR -
Anwendungsgebiet
Element Erläuterung Bemerkung
Auftrag Auftrag -
AuftragsID • AuftragsID
KasseZweigstelleAuftraggebend • Nummer der auftraggebenden AK/Zweigstelle
KasseneigenerHinweisAuftragsAK • Kasseneigener Hinweis der auftraggebenden AK
Versichertennummer • AHV-Nummer
VersichertenAngaben • Namensangaben
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
MZRSchluesselzahl • MZR-Schlüsselzahl
ZIK • ZIK
LeistungsberechtigtePerson • Leistungsberechtigte Person
Versichertennummer • AHV-Nummer
ZIKDatum • massgebendes Datum für den ZIK
Splitting • Splitting im Scheidungsfall
VNrEhepartner • Ergänzende AHV-Nummer (Ehepartner)
Auftragsdatum • Datum des Auftrages
IKKopf IK-Kopf .-
KasseZweigstelleIKFuehrend • Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle
Versichertennummer • AHV-Nummer
MZRSchluesselzahl • MZR Schlüsselzahl
IKEroeffnungsdatum • IK-Eröffnungsdatum
Tabelle 19: Elemente «Bestätigung des ZIK- oder des Splitting-Auftrags»
Abbildung 15: Schema «Bestätigung des ZIK- oder des Splitting-Auftrags»
3.3.17 IK Bestandesmeldung der ZAS
Schema-Datei annonceComparaisonEnteteCI-types.xsd
ComplexType IKBestandesmeldung_Type
MZR -
Anwendungsgebiet 24
Element Erläuterung Bemerkung
VersichertenNummer Aktive AHV-Nummer (Referenz-AHV-Nummer) IKKopf IK-Kopf Für eine aktive
KasseZweigstelleIKFuehrend • Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle AHV-Nummer kann
Versichertennummer • AHV-Nummer es mehrere IK-
VersichertenAngaben • Namensangaben Köpfe geben
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
MZRSchluesselzahl • MZR-Schlüsselzahl der IK-Eröffnung
IKEroeffnungsdatum • IK-Eröffnungsdatum Kann mehrmals vor- FruehererAuftrag Früherer Auftrag kommen
AuftragsID • AuftragsID
KasseZweigstelleAuftraggebend • Nummer der auftraggebenden AK/Zweigstelle
MZRSchluesselzahl • MZR-Schlüsselzahl
Versichertennummer • AHV-Nummer
Eintragsindex • Index der Eintragung im Versichertenregister (nützlich, wenn das Datum der Eintragung nicht bekannt ist).
Eintragsdatum • Datum der Eintragung in das Versichertenregister, falls bekannt
ZIK • ZIK
ZIKDatum • massgebendes Datum für den ZIK
Splitting • Splitting im Scheidungsfall 1
VNrEhepartner • Ergänzende AHV-Nummer (Ehegatte)
SplittingPeriode • Splitting Periode
BesondereSchluesselzahl- • Besondere Schlüsselzahl der Splitting-Peri- SplitPer ode
Anfangsjahr • Anfangsjahr
Endjahr • Endjahr
Ref. Beschreibung
1. Splitting im Scheidungsfall (Gültig für Splittingfälle bis 31.12.2011)
= Geteilte Einkommen aus Jugendjahren.
= Geteilte Einkommen, welche bei einem Ehegatten in eine ganzjährige Beitragslücke eingesetzt werden, die durch die Anrechnung eines Jugendjahres aufgefüllt werden kann.
= Geteilte Einkommen, welche bei einem Ehegatten in eine ganzjährige Beitragslücke eingesetzt werden, die durch die Anrechnung eines Zusatzjahres aufgefüllt werden kann.
Tabelle 20: Elemente «IK Bestandesmeldung der ZAS»
Abbildung 16: Schema «IK Bestandesmeldung der ZAS»
3.3.18 IK Meldung
Schema-Datei annonceCI-types.xsd
ComplexType IKMeldung_Type
MZR -
Anwendungsgebiet 38, 39
Bemerkungen • Bei einem ZIK aufgrund der MZR-Schlüsselzahlen 71/75/79 sowie Meldungen aufgrund der MZR 92/94/95/97/98 sind sämtliche IK-Daten der auftraggebenden AK über die ZAS zu melden. • Bei IK-Eintragungen aufgrund eines Splitting-Auftrags ist die Zusatzinformation zu melden, ob auf dem IK auch tatsächlich Einkommen gesplittet wurde.
Element Erläuterung Bemerkung
Auftrag Auftrag -
AuftragsID • AuftragsID
KasseZweigstelleAuftraggebend • Nummer der auftraggebenden AK/Zweigstelle
KasseneigenerHinweisAuftragsAK • Kasseneigener Hinweis der auftraggebenden AK
MZRSchluesselzahl • MZR-Schlüsselzahl
ZIK • ZIK
LeistungsberechtigtePerson • Leistungsberechtigte Person
Versichertennummer • AHV-Nummer
ZIKDatum • Massgebendes Datum für den ZIK
Splitting • Splitting im Scheidungsfall
VNrEhepartner • Ergänzende AHV-Nummer (Ehegatte)
Auftragsdatum • Datum des Auftrages
IKKopf IK-Kopf -
KasseZweigstelleIKFuehrend • Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle
Versichertennummer • AHV-Nummer
VersichertenAngaben12 • VersichertenAngaben
Namen • Familienname (Blockschrift)
Vornamen • Vorname (Blockschrift)
Geschlecht • Geschlecht
Geburtsdatum • Geburtsdatum
Heimatstaat • Heimatstaat
EintragungIKMeldung Eintragung der IK-Meldung
BuchungsID • Eindeutige ID jeder Buchung GUID 13
AKAbrechnungsNr • Abrechnungsnummer 2
SchluesselzahlStornoeintrag • Schlüsselzahl für Stornoeintragung
SchluesselzahlBeitragsart • Schlüsselzahl für Beitragsart
BesondereSchluesselzahlIK • Besondere Schlüsselzahl IK 3
BetreuungsgutschriftBruchteil • Bruchteil der Betreuungsgutschrift 4
SonderfallcodeIK • Sonderfallcode 6
Beitragsdauer • Beitragsdauer
Anfangsmonat • Beitragsmonat (Beginn)
Endmonat • Beitragsmonat (Ende)
Beitragsjahr • Beitragsjahr 5
Einkommen • Einkommen 1
Die Versichertenangaben werden nach der Migration auf die eCH-Standards nicht mehr gesendet. Für die Datensynchronisation der Namen und Vornamen werden ausschliesslich die Standards eCH-0086 und eCH-0212 verwendet.
Gemeint ist eine UUID gemäss RFC 4122
CodeADS • A: Abschreibung, D: Ehepartner im Ausland, S: Beitragsaufschub (nur SAK),
CodeR • R: Rückvergütung der Beiträge 9
Erwerbszweig • Erwerbszweig
Arbeitgeber • Arbeitgeber
Informationsteil • Informationsteil 7
ArbeitgebersPostleitzahl • PLZ Arbeitgeber 8
PLZ • PLZ
PLZKomplementaer • PLZ-Komplementär ZusatzInfo Zusatzinformation -
NachtragsIK • IK: Nachtrags-IK
Splitting • Splitting im Scheidungsfall
Uebermittlungsdatum • Übermittlungsdatum
KontrollMeldung Kontrollmeldung -
VorzeichenCode • Vorzeichen-Code
TotalEinkommen • Total Einkommen
AnzahlIKEintragung • Anzahl IK-Eintragungszeilen
Ref. Beschreibung
Ohne Vorzeichen
Bei Eintragungen für die Jahre 1948–1968 haben die letzten zwei Stellen den Erwerbszweig wiederzugeben (siehe Drucksache 318.104.01, Anhang IX).
Splitting im Scheidungsfall
= Geteilte Einkommen aus Jugendjahren
= Geteilte Einkommen, welche bei einem Ehegatten in eine ganzjährige Beitragslücke eingesetzt werden, die durch die Anrechnung eines Jugendjahres aufgefüllt werden kann
= Geteilte Einkommen, welche bei einem Ehegatten in eine ganzjährige Beitragslücke eingesetzt werden, die durch die Anrechnung eines Zusatzjahres aufgefüllt werden kann
= Geteiltes massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen für Kalenderjahre, während welchen ein Ehegatte eine Invalidenrente bezogen hat
= Geteilte Einkommen, welche bereits für eine Rente berücksichtigt worden sind
Bruchteil der Betreuungsgutschrift z.B. 01 = ganze Betreuungsgutschrift
= halbe Betreuungsgutschrift
= ein Drittel Betreuungsgutschrift
Beitragsjahr ist 4-stellig.
Sonderfallcode (falls nicht benutzt: leer, resp. NIL im XML) 14
= Mindestbeitrag durch Gemeinwesen bezahlt
= Verzicht auf Rentnerfreibetrag
Dieser enthält Name und allenfalls Ort des Arbeitgebers.
Fakultativ. Wird die PLZ angegeben, so kann daraus der Ort abgeleitet werden. Sonst ist der Ort im Informationsteil anzugeben.
IK-Eintragungen welche zu einem ZIK 79 übermittelt werden, dürfen bei der Erstübermittlung nicht mit dem Code R gekennzeichnet werden.
Tabelle 21: Elemente «IK Meldung»
Die SAK benutzt zudem die inoffiziellen Werte 11-14. Daran wird aktuell nichts geändert.
Abbildung 17: Schema «IK Meldung»
3.3.19 IK Statistik Meldung
Schema-Datei annonceCI-types.xsd
ComplexType IKStatistikMeldung_Type
MZR -
Anwendungsgebiet
Element Erläuterung Bemerkung
KasseZweigstelleIKFuehrend Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle
Verarbeitungsjahr Verarbeitungsjahr
StandIKStatistikVorher IK: Stand IK Statistik vorher
VorzeichenCode • Vorzeichen-Code
SummeEinkommen • Summe Einkommen
Aufzeichnungen Aufzeichnungen
IKKopf • IK-Kopf
Versichertennummer • AHV-Nummer
AnzahlVersicherte • Anzahl Versicherte
EintragungIKMeldung • Eintragung der IK-Meldung
BuchungsID • Eindeutige ID jeder Buchung GUID 15
AKAbrechnungsNr • Abrechnungsnummer
SchluesselzahlStornoeintrag • Schlüsselzahl für Stornoeintragung
SchluesselzahlBeitragsart • Schlüsselzahl für Beitragsart
BesondereSchluesselzahlIK • Besondere Schlüsselzahl IK 1
BetreuungsgutschriftBruchteil • Bruchteil der Betreuungsgutschrift 3
SonderfallcodeIK • Sonderfallcode 2
Beitragsdauer • Beitragsdauer
Anfangsmonat • Beitragsmonat (Beginn)
Endmonat • Beitragsmonat (Ende)
Beitragsjahr • Beitragsjahr
Einkommen • Einkommen
Verarbeitungsjahr • Verarbeitungsjahr
StandIKStatistikNacher IK: Stand IK Statistik nachher
VorzeichenCode • Vorzeichen-Code
SummeEinkommen • Summe Einkommen
LetzteMeldung • Letzte Meldung
1= Zwischenmeldung
2= Letzte Meldung des Jahres
Gemeint ist eine UUID gemäss RFC 4122
Ref. Beschreibung
Splitting im Scheidungsfall 1= Geteilte Einkommen aus Jugendjahren 2= Geteilte Einkommen, welche bei einem Ehegatten in eine ganzjährige Beitragslücke eingesetzt werden, die durch die Anrechnung eines Jugendjahres aufgefüllt werden kann 3= Geteilte Einkommen, welche bei einem Ehegatten in eine ganzjährige Beitragslücke eingesetzt werden, die durch die Anrechnung eines Zusatzjahres aufgefüllt werden kann 4= Geteiltes massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen für Kalenderjahre, während welchen ein Ehegatte eine Invalidenrente bezogen hat 5= Geteilte Einkommen, welche bereits für eine Rente berücksichtigt worden sind
Sonderfallcode (falls nicht benutzt: leer, resp. NIL im XML) 1= Mindestbeitrag durch Gemeinwesen bezahlt 5= Verzicht auf Rentnerfreibetrag
Bruchteil der Betreuungsgutschrift, z.B.
= ganze Betreuungsgutschrift
= halbe Betreuungsgutschrift
= ein Drittel Betreuungsgutschrift
Tabelle 22: Elemente «IK Statistik Meldung»
Abbildung 18: Schema «IK Statistik Meldung»
3.3.20 ALV Entschädigungen Meldung
Schema-Datei annonceCI-types.xsd
ComplexType ALVEntschaedigungenMeldung_Type
MZR
Anwendungsgebiet
Element Erläuterung Bemerkung
KasseZweigstelleIKFuehrend Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle
Verarbeitungsjahr Verarbeitungsjahr
Aufzeichnungen Aufzeichnungen
IKKopf • IK-Kopf
Versichertennummer • AHV-Nummer
EintragungIKMeldung • Eintragung der IK-Meldung
AKAbrechnungsNr • Abrechnungsnummer
SchluesselzahlStornoeintrag • Schlüsselzahl für Stornoeintragung
SchluesselzahlBeitragsart • Schlüsselzahl für Beitragsart
Beitragsdauer • Beitragsdauer
Anfangsmonat • Beitragsmonat (Beginn)
Endmonat • Beitragsmonat (Ende)
Beitragsjahr • Beitragsjahr
Einkommen • Einkommen
Verarbeitungsjahr • Verarbeitungsjahr
StandIKStatistikNacher IK: Stand IK Statistik nachher -
VorzeichenCode • Vorzeichen-Code
SummeEinkommen • Summe Einkommen
Tabelle 23: Elemente «ALV Entschädigungen Meldung»
Abbildung 19: Schema "ALV Entschädigungen Meldung"
3.3.21 IK-Meldungsbestätigung Meldung
Schema-Datei annoncesAccuseReceptionCI-types.xsd
ComplexType IKMeldungsbestaetigung_Type
MZR
Anwendungsgebiet
Element Erläuterung Bemerkung
KasseZweigstelle Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle oder der auftraggebenden AK/Zweigstelle
Auftrag Auftrag
KasseZweigstelleAuftraggebend • Nummer der auftraggebenden AK/Zweigstelle
AuftragsID • AuftragsID
IKKopf IKKopf
KasseZweigstelleIKFuehrend • Nummer der IK-führenden AK/Zweigstelle
Versichertennummer • AHV-Nummer
Uebermittlungsdatum
Übermittlungsdatum
Verarbeitungscode
Verarbeitungscode
PlausibilitaetID
ID der Plausibilität
BuchungsID
ID der Fehlerbuchung
Tabelle 24: Elemente «IK Meldungsbestätigung»
Abbildung 20: Schema "IK Meldungsbestätigung"
3.3.22 Datenabgleich UPI Request
Schema-Datei eCH-0086-2-0.xsd
Wurzelelement request
eCH-Standard eCH-0086
3.3.23 Datenabgleich UPI Response
Schema-Datei eCH-0086-2-0.xsd
Wurzelelement response
eCH-Standard eCH-0086
3.3.24 Mutationsmeldungen UPI an Dritte
Schema-Datei eCH-0212-2-0.xsd
Wurzelelement broadcast
eCH-Standard eCH-0212
3.3.25 Synchronisierung der IK-Daten mit dem VR - Request
Schema-Datei eBSV-2076-000100
Wurzelelement Request für Anfrage
Kommunikationsmodus Sedex, asynchron
eBSV-Standard IK-Sync
3.3.26 Synchronisierung der IK-Daten mit dem VR - Response
Schema-Datei eBSV-2076-000100
Wurzelelement Response für Antwort
Kommunikationsmodus Sedex, asynchron
eBSV-Standard IK-Sync
3.3.27 Abfrage der IK-Daten vom VR - Request
Schema-Datei eBSV-2078-000103
Wurzelelement Request für Anfrage
Kommunikationsmodus Sedex, synchron (WebService)
eBSV-Standard IK-Query
3.3.28 Abfrage der IK-Daten vom VR - Response
Schema-Datei eBSV-2078-000103
Wurzelelement Response für Antwort
Kommunikationsmodus Sedex, synchron (WebService)
eBSV-Standard IK-Query
3.3.29 Auslöser für IK-Abgleich - Request
Schema-Datei eBSV-2077-000104
Wurzelelement Request für Anfrage
Kommunikationsmodus Sedex, asynchron
eBSV-Standard IK-Compare trigger
3.3.30 Auslöser für IK-Abgleich - Quittung
Schema-Datei eBSV-2077-000104
Wurzelelement Response auf Anfrage
Kommunikationsmodus Sedex, asynchron
eBSV-Standard IK-Compare trigger
3.3.31 Gesamtabgleich der IK-Daten des VR mit den IK-Daten der AKs - Request Schema-Datei eBSV-2077-000101
Wurzelelement Request für Anfrage
Kommunikationsmodus Sedex, asynchron
eBSV-Standard IK-Compare full
3.3.32 Gesamtabgleich der IK-Daten des VR mit den IK-Daten der AKs - Response Schema-Datei eBSV-2077-000101
Wurzelelement Response auf Anfrage
Kommunikationsmodus Sedex, asynchron
eBSV-Standard IK-Compare full
3.3.33 Abgleich eines einzelnen IKs des VR mit dem Register der AK - Request Schema-Datei eBSV-2077-000102
Wurzelelement Request für Anfrage
Kommunikationsmodus Sedex, asynchron
eBSV-Standard IK-Compare single
3.3.34 Abgleich eines einzelnen IKs des VR mit dem Register der AK - Response Schema-Datei eBSV-2077-000102
Wurzelelement Response für Antwort
Kommunikationsmodus Sedex, asynchron
eBSV-Standard IK-Compare single
Plausibilisierungen
Die Plausibilisierungen des Versichertenregisters und die Plausibilisierungen des Datenaustauschs mit den Ausgleichskassen werden in diesem Kapitel ausgeführt. Geschützter Bereich, nur für autorisierte Projektmitarbeiter und Organisationen der Durchführung.
Ref Titel Beschreibung Referenz
Plausibilisierung der IK-Statistikmeldung Wenn die Anzahl der Fehler klein ist, VolumeCIStat_V01.1.pdf 16 werden diese ignoriert und nicht gesendet. Bei einer grösseren Anzahl wird die Kasse kontaktiert und diese muss den Fehler beheben und die fehlerhaften Datensätze nochmals senden.
Plausibilisierung der IK-Meldung Bezieht sich auf die heutige Papier- ControlesCIStructure.pdf 17 (transmission CI) meldung. dung-Plauses-v1.3
Plausibilisierung der MZR (ZIK, Splitting, Storno, RA-AVS21-D-RA-VAIKMel- Kassenwechsel) Siehe 3.3.1 – 3.3.10 dung-Plauses-v1.2 d+f
MOSAR IK_CI-Plausibilitätskatalog_Plausibilisation - FR-DE.xlsx
Tabelle 25: Plausibilisierungen
Das Dokument wird überarbeitet/auf neue Begebenheiten AHV21 angepasst. Aus Zeitgründen nach AHV21.
Das Dokument wird später angepasst. Anpassungen für die aktuelle Version mit PDF wären sehr aufwändig, die
Anpassungen für ein Äquivalent als XML-Datei wären weniger aufwändig.
Übergangsregelungen ab 1.1.2026
5.1 Kontext
Im Rahmen von MOSAR Teilprojekt 1 haben die Kassen spätestens bis Ende Juni 2025 auf den UPI-Standard für personenbezogene Meldungen (VA-Meldung) migriert. In diesem Zusammenhang besagt die eGov-Mitteilung Nr. 051 vom 27.06.2024, dass alle demografischen personenbezogenen Daten in den Zuständigkeitsbereich des UPI fallen und aus dem Datenaustausch zwischen den folgenden Kassen und Registern gelöscht werden müssen:
Versichertenregister
Rentenregister
Familienzulagenregister
EO-Register Die ursprüngliche Frist für die Entfernung der demografischen Daten wurde auf Ende 2025 angesetzt. Da mit MOSAR Teilprojekt 2 die gesamte Kommunikation via MZR-Verfahren umgestellt wird, ist die Frist für die Entfernung der restlichen Demografischen Daten verlängert und die demografischen Daten werden frühestens mit Abschluss TP2-RE3 entfernt. Das vorliegende Kapitel zeigt die Auswirkungen auf die MZR im Bereich der IK auf. Dabei wird zwischen den folgenden Phasen unterschieden: 1. Ab 1.1.2027: Ab diesem Datum wird die Kommunikation der IK-Buchungen an das VR verpflichtend. Die Nutzung des IK-Query ist in der ersten Zeit fakultativ. 2. Nach Ablauf der Übergangsphase werden die herkömmlichen MZR deaktiviert und IK- Abfragen müssen über IK-Query gestellt werden. 3. Phase bis zur Ablösung der noch verbleibenden MZR.
5.2 Übergangsphase 1
5.2.1 Meldungen an die Zentrale Ausgleichsstelle (Kasse → ZAS)
Die verbleibenden, betroffenen Meldungen sind:
IK-Eröffnung (VAIKMeldungIKEroeffnung);
ZIK (VAIKMeldungZIK);
ZIK-Widerruf (VAIKMeldungZIKRueckgaengigmachung);
IK-Übermittlung (VAIKMeldung). Die Meldungen der Kassen an die ZAS enthalten fakultative demografische personenbezogene Daten (Block: VersichertenAngaben). Seit der Migration zu UPI werden in den demografischen Daten für die Kassen Buchstaben in Gross- und Kleinschreibung benutzt und Akzente sind erlaubt. Da die XSD-Schemas nur die Übertragung von Grossbuchstaben ohne Akzent zulassen, führt die Übermittlung von Kleinbuchstaben oder Akzenten automatisch zu einer Ablehnung. Um eine Zurückweisung zu vermeiden, dürfen die demografischen Daten (die den optionalen XML-Block VersichertenAngaben bilden) nicht mehr in den Mitteilungen der Kassen enthalten sein.
5.2.2 Antworten der Zentrale (ZAS → Kasse)
Die Antworten der ZAS enthalten die demografischen Daten des Versichertenregisters in Grossbuchstaben ohne Akzente. Die betreffenden Antworten sind:
Empfangsbestätigung (VAIKEmpfangsbestaetigung)
IK-Übermittlungsauftrag (IKUebermittlungsauftrag)
Bestätigung des ZIK-Übermittlungsauftrags (IKUebermittlungsauftragBestaetigung)
Widerrufsauftrag des ZIK (IKRueckgaengigmachung)
Übermittlung der IK-Meldung (IK (IKMeldung)
Bestätigung der IK-Eröffnung (IKEroeffnungsermaechtigung)
Registerstand (IKbestandesmeldung) → Sonderfall Die ZAS wird Namen/Vornamen weiterhin in Grossbuchstaben ohne Akzente zurücksenden.
5.2.3 Registerabgleich
Der Registerabgleich ist in den WL VA/IK unter den Ziffern 2105, 2106, 2107 und 5010 definiert. Er erfolgt über die IKBestandesmeldung. Diese Meldung enthält (obligatorische) demografische Daten aus dem Versichertenregister in Grossbuchstaben ohne Akzente. Wenn eine AK Kleinbuchstaben oder Akzente in den Namen und Vornamen der IK-Kopfzeilen verwendet, kann sie die Daten (Name, Vornamen) aus der IKBestandesmeldung nicht mehr verwenden, um ihre Daten mit dem Versichertenregister zu vergleichen (Nr. 2106 und 2107 WL Die Synchronisation der Namen und Vornamen mit dem UPI-Register erfolgt mit den dafür vorgesehenen eCH-0086 und insbesondere eCH-0212. Bis zur Ablösung der MZR-Meldungen für ZIKs und Splittings wird die IKBestandesmeldung weiterhin verwendet, da noch zusätzliche Informationen zu ZIKs und Splittings enthalten sind (siehe 2.20.3 UC92 - IK-Kopfdaten abgleichen).
5.2.4 Download DNRA
Der Download DNRA (Full und Delta) wird von der ZAS seit Ende 2025 nicht mehr versendet.
5.3 Übergangsphase 2
5.3.1 Inkrafttreten der eGov-Mitteilung Nr. 051
Die vollständige Entfernung der demografischen Daten wie in der eGov-Mitteilung Nr. 051 gefordert, muss nicht zum 1. Januar 2026 erfolgen, sondern wird im Rahmen des Projekts MOSAR erst mit der technischen Ablösung aller MZRs umgesetzt.
5.3.2 Initiale Datenübernahme der IK-Buchungen
1. Jede AK muss erneut ein IK-Kopfabgleich (2.20.3) durchführen. Mindestens folgende IKs müssen abgeglichen werden:
IKs von Personen, die nach dem 01.01.1950 geboren sind.
IKs von Personen, die vor dem 01.01.1950 geboren sind und elektronisch und strukturierten IK-Buchungen haben. 2. Jede AK muss sämtliche Buchungen initial mittels IK-Sync mit dem IK-Register synchronisieren.
5.3.3 Nutzung des aktuellen MZR-Verfahrens parallel zu IK-Query
Ab 1.6.2027 können die folgenden MZR-Gründe mit zwei unterschiedlichen Schnittstellen durchgeführt werden: MZR 92, 94, 97, 98. In der ersten Phase bleibt das aktuelle MZR-Verfahren die Referenz. Am Ende dieser Phase wird das aktuelle MZR-Verfahren für die obigen MZR deaktiviert und die Abfragen der IK-Daten können nur noch mit IK-Query erfolgen. Eine Deaktivierung ist erst möglich, wenn alle Nutzer der MZR-Abrufe umgestellt sind.