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Abtretung der Rentenfälle an die kantonalen Ausgleichkassen des Wohnsitzkantons beim Bezug von Ergänzungsleistungen

BSV D21486 · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bsv-ofas-ufas/d21486/de/abtretung-der-rentenfalle-an-die-kantonalen-ausgleichkassen-des-wohnsitzkantons-beim-bezug-von-erganzungsleistungen

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Quelle

Abtretung der Rentenfälle an die kantonalen Ausgleichkassen des Wohnsitzkantons beim Bezug von Ergänzungsleistungen

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

25.06.2025

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 498

Abtretung der Rentenfälle an die kantonalen Ausgleichkassen des Wohnsitzkantons beim Bezug von Ergänzungsleistungen

Nach Randziffer 2038 der Wegleitung über die Renten (RWL) können die Renten von EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern an die kantonale Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons abgetreten werden (vgl. Anhang II RWL).

Der Ausgleichskasse MEROBA (Nr. 111) und ihren Zweigstellen (Nr. 111.1 und 111.2) wird die Abtretung per 1. Juli 2025 bewilligt:

Die Abtretung der Rentenfälle von EL-Bezügern an die kantonale Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons hat sich bewährt. Werden nämlich Rente und Ergänzungsleistung nicht durch die gleiche Ausgleichskasse ausgerichtet, besteht mangels eines geeigneten Meldeverfahrens die Gefahr, dass Änderungen im Rentenanspruch bei den Ergänzungsleistungen nicht oder erst mit Verspätung berücksichtigt werden können.

Diejenigen Ausgleichskassen und Zweigstellen, die bisher von einer Abtretung ihrer Renten in EL-Fällen abgesehen haben, die aber zur Vermeidung der erwähnten Nachteile inskünftig einer Abtretung zustimmen möchten, sind eingeladen, die Zustimmung gemäss Artikel 125 Buchstabe d AHVV einzuholen. Eine kurze Mitteilung an das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, genügt.

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 90 01 www.bsv.admin.ch