IV-Rundschreiben Nr. 173 / Cochlea-Implantat - Verrechnung der Einstellung des Sprachprozessors (Einführung TARMED; s. auch RS 284)
Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Geschäftsfeld Invalidenversicherung 3003 Bern
IV-Rundschreiben Nr. 173 vom 9. September 2002
Cochlea-Implantat Verrechnung der Einstellung des Sprachprozessors
Im Anschluss an eine Cochlea Implantation muss der Sprachprozessor eingestellt werden. Für diese durch audiologische Ingenieure der CI- Kliniken* durchgeführte ambulante und mehrere Sitzungen dauernde Massnahme kann pro Sitzung die Tarifposition 2814.00 (audiologische Spezialuntersuchungen, 30 Taxpunkte à Fr. 4.95) des Spitalleistungskataloges in Rechnung gestellt werden. In den meisten Fällen benötigt der audiologische Ingenieur zur Einstellung und Kontrolle die Mithilfe einer audiopädagogischen bzw. logopädischen Fachkraft. Für deren Leistung kann die Tarifposition 7501.01 (19.5 Taxpunkte pro Viertelstunde à Fr. 1.00) des Tarifvertrages vom 1.1.2002 zwischen H+ und der MTK /BAMV verrechnet werden. Die Abgeltung der eigentlichen logopädischen bzw. audiopädagogischen Behandlungsmassnahmen erfolgt nach den zwischen dem BSV und einzelnen Logopädinnen / Audiopädagoginnen / Schwerhörigenlehrerinnen oder ihren Berufsverbänden abgeschlossenen Tarifvereinbarungen bzw. den zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen AG / AI / AR / BE / BL / BS / LU / NW / OW / SG / SH / SO / SZ / TG / TI / UR / VS abgeschlossenen Vereinbarungen über die "Pauschale Abgeltung von IV-Versicherungsleistungen im Volksschulbereich". Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2002.
* Universitätsspital Zürich (Dr. N. Dillier) Inselspital Bern (Dr. M. Kompis) Hôpital universitaire de Genève (Dr. M. Pellizone) Kantonsspital Luzern (N. DeMin) Universitätsspital Base (Dr. J.H.J. Allum)
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