Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

IV-Rundschreiben Nr. 193 / Änderung der Rechtsprechung betr. Rundungsverbot des ermittelten Invaliditätsgrades. Urteil vom 19. Dezember 2003 (U 27/02) (Aufgenommen in Rz 3078 KSIH)

BSV D5753 · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bsv-ofas-ufas/d5753/de/iv-rundschreiben-nr-193-anderung-der-rechtsprechung-betr-rundungsverbot-des-ermittelten-invaliditatsgrades-urteil-vom-19-dezember-2003-u-27-02-aufgenommen-in-rz-3078-ksih

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Quelle

IV-Rundschreiben Nr. 193 / Änderung der Rechtsprechung betr. Rundungsverbot des ermittelten Invaliditätsgrades. Urteil vom 19. Dezember 2003 (U 27/02) (Aufgenommen in Rz 3078 KSIH)

IV-Rundschreiben Nr. 193 vom 13. April 2004

Änderung der Rechtsprechung betreffend Rundungsverbot des ermittelten Invaliditätsgrades. Urteil vom 19. Dezember 2003 i.S. R. (U 27 / 02)

In einem die Unfallversicherung betreffenden Fall hatte das EVG im Urteil vom 19. Dezember 2003 i.S. R. (U 27 / 02) darüber zu befinden, ob der von der Unfallversicherung ermittelte Invaliditätsgrad von 19,05 % auf 19 % abgerundet und so von der bisher geltenden Rechtsprechung gemäss BGE 127 V 129 abgewichen werden kann. In Erwägung 3.2 dieser neusten Rechtsprechung wurde festgehalten, dass an der Absolutheit des Rundungsverbots nicht mehr festgehalten werden kann, da nicht gänzlich ohne Auf- und Abrunden auszukommen ist und in Zukunft auf ganze Prozentzahlen auf- oder abgerundet werden soll.

Das Auf- oder Abrunden hat nach den anerkannten Regeln der Mathematik zu erfolgen. Bei einem Ergebnis bis x,49...% ist auf x% abzurunden und bei Werten ab x,50...% auf x+1% aufzurunden.

Beispiel: 49,4999% = 49% IV-Grad

Da seit 1. Januar 2004 die massgebenden Eckwerte für alle Rentenstufen in der IV ganze Prozentzahlen sind (Art. 28 Abs. 1 IVG), gilt die in U

/ 02 erwogene Rundungsregel per sofort auch für die Invalidenversicherung.

Diese Änderung der Rechtssprechung wird im Rahmen des nächsten Nachtrages des KSIH in Rz. 3084 ff. integriert.

Bereich Aufsicht Seite 1 von 1