IV-Rundschreiben Nr. 265 / Roboter unterstützt Gangtherapie Lokomat®. in Kreisschreiben KSME übernommen.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld Invalidenversicherung
11. September 2008
IV-Rundschreiben Nr. 265
Roboter unterstützte Gangtherapie Lokomat®
Die Therapie mit der roboter-unterstützten Gangorthese Lokomat® stellt neu eine anerkannte Massnahme im Bereich der Neurorehabilitation zur Behandlung der cerebralen Lähmungen (Ziffer 390 GgV-Anhang) dar. Die Kosten dieser physiotherapeutischen Behandlung können deshalb von der IV übernommen werden.
Zu verfügen sind jeweils zwanzig Sitzungen mit einer Behandlungsfrequenz von mindestens drei Sitzungen pro Woche. Nach Abschluss eines Behandlungszyklus hat der Therapeut dem RAD einen ausführlichen Bericht zu schicken.
Eine Therapiesitzung ist mit der Tarifziffer 7311 des geltenden Physiotherapievertrages abzugelten.
Diese Erläuterung wird im Rahmen des nächsten Nachtrages des KSME in Rz. 390 ff integriert.
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