IV-Rundschreiben Nr. 301 / Hilfsmittel - Vertrag FST und Active Communication (Informationscharakter / überholt durch Anpassung HVI)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld Invalidenversicherung
16. August 2011
IV-Rundschreiben Nr. 301
Hilfsmittel - Vertrag FST und Active Communication
Vertragsverlängerung
Der am 1. Januar 2011 in Kraft getretene und auf ein Jahr befristete Vertrag mit der Fondation Suisse pour les Télétheses (FST) und der Active Communication zur Abgeltung von Kommunikations- und Umweltkontrollgeräten wird um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
In diesem Zusammenhang bitten wir darum, bei der Beurteilung von Gesuchen die Ausführungen unter Art. 4 des Vertrages zu berücksichtigen. Insbesondere kann die IV Kommunikationsgeräte gemäss Ziffer 15.02 HVI nur dann finanzieren, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und nicht die Kantone (NFA) für die Finanzierung zuständig sind (siehe auch KHMI Ziff. 15.02.4). Der HVI-Text („schwer sprech- und schreibbehinderte Versicherte“) ist deshalb eng auszulegen, was bedeutet, dass Indikationen wie zum Beispiel Sprachstörungen oder kognitiv-kommunikative Störungen keine Leistungspflicht der IV nach sich ziehen.
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