Senkung des EO-Beitragssatzes auf den 1. Januar 2016
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
10.09.2015
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 364
Senkung des EO-Beitragssatzes auf den 1. Januar 2016 Das BSV hat die Ausgleichskassen am 2. September 2015 per E-Mail über den Beschluss des Bundesrates vom selben Tag informiert, den EO-Beitragssatz auf den 1. Januar 2016 von 0,5 auf 0,45% zu senken. Wir ersuchen die Ausgleichskassen die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, dass mit der hälftigen Aufteilung des Beitrags zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden eine dritte Stelle nach dem Komma nötig wird und Lohnprogramme allenfalls entsprechend anzupassen sind.
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