Anpassung der Weisungen für die Führung des Registers der Beitragspflichtigen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
07.01.2016
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 370
Anpassung der Weisungen für die Führung des Registers der Beitragspflichtigen Seit dem 1. November 2012 (Mitteilungen Nr. 291) müssen die Ausgleichskassen die Mutationsmeldungen mittels Plattform Sedex senden. Um den Anforderungen des elektronischen Datenaustausches zu genügen, mussten die Weisungen für die Führung des Registers der Beitragspflichtigen angepasst werden. Diese Weisungen wurden auf den 1. Januar 2016 vollständig überarbeitet.
Die Änderungen betreffen insbesondere die technischen Aspekte in Verbindung mit der elektronischen Datenaustauschplattform und des Verfahrens, welches vereinfacht worden ist. Zudem wurde eine Neuheit eingeführt: die Unternehmens-Identifikationsnummer muss nun in den Mutationsmeldungen aufgeführt werden, falls sie bekannt ist.
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