Verwendung von ALPS ab 1. Januar 2018
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
21.12.2017
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 402
Verwendung von ALPS ab 1. Januar 2018 1. Kontext Die europäischen Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit sehen die Einführung des elektronischen Datenaustauschs bis zum 1. Juli 2019 vor. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zusammen mit den AHV-Ausgleichskassen (AK) und einigen Pilotfirmen die Austauschplattform ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland) zur Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften entwickelt.
Was ist ALPS? ALPS ist eine zentralisierte, webbasierte Anwendung, die es ermöglicht, Anträge auf (kurz- und langfristige) Entsendung, Mehrfachtätigkeit und Weiterversicherung der versicherten Personen einzureichen und zu bearbeiten sowie Angaben zu allfällig begleitenden Familienangehörigen zu machen. Es ist möglich, sich entweder mit einem Benutzernamen und Passwort oder direkt aus dem Webportal gewisser AKs mittels Identity Propagation einzuloggen. Eine Übersicht aller Funktionalitäten des Systems und die Benutzeranleitung sind auf der ALPS-Startseite abrufbar.
Verwendung von ALPS ab 1. Januar 2018 Der Rollout von ALPS für alle AKs und angegliederten Firmen, die diese Plattform direkt nutzen wollen, hat im März 2017 begonnen. Von März bis September 2017 wurden alle AKs geschult. Der ALPS-Rollout endet am 31. Dezember 2017. Da ab dem 1. Januar 2018 die statistischen Daten der AKs in ALPS erhoben werden, ist es wichtig, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Anträge ausschliesslich ALPS verwendet wird.
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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 330402
4. Support Für weitere Informationen und technische Unterstützung steht Ihnen das ALPS-Fachteam zur Verfügung: – Telefon: +41 58 460 83 11 – E-Mail: alps@bsv.admin.ch