D-2630/2008
Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung
Rubrum
Abteilung IV {T 0/2}
Urteil vom 2. Mai 2008
Besetzung
Einzelrichter Robert Galliker, mit Zustimmung von Richter Gérald Bovier, Gerichtsschreiberin Regula Frey.
Parteien
A._______, Afghanistan, alias B._______, Afghanistan, alias C._______, China, alias D._______, China, dessen Lebenspartnerin E._______, Afghanistan, alias F._______, Afghanistan, alias G._______, Afghanistan, alias H._______, China, alias I._______, China, und deren Kind J._______, Afghanistan, alle vertreten durch Dr. iur. René Bussien, Rechtsanwalt, Beschwerdeführer,
gegen
Bundesamt für Migration (BFM), Quellenweg 6, 3003 Bern, Vorinstanz.
Gegenstand
Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 18. April 2008 / N _______.
D-2630/2008
Regeste
Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf...
Dispositiv
Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:
1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
2. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.
3. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.
4. Dieses Urteil geht an:
den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer (Einschreiben; Beilagen: Einzahlungsschein, angefochtene Verfügung im Original)
das BFM, L._______ (vorab per Telefax; zu den Akten Ref.-Nr. N
das N._______ (vorab per Telefax)
Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin:
Robert Galliker Regula Frey
Versand: